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Gericht: Lidl darf seine Dubai-Schokolade weiter verkaufen

Dem Unternehmen Aldi Süd ist der Verkauf seiner Dubai-Schokolade kürzlich verboten worden. In einem anderen Rechtsstreit um ein Produkt von Lidl kommen Richter jedoch zu einem anderen Ergebnis.

Aldi Süd kassierte vor Gericht eine Niederlage im Streit um Dubai-Schokolade, Lidl nicht.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Anders als Aldi Süd darf Lidl seine Dubai-Schokolade weiterhin verkaufen. Das Landgericht Frankfurt wies einen Unterlassungsantrag gegen das Unternehmen zurück. Dieser hatte darauf abgezielt, dem Discounter den Verkauf des Produktes zu untersagen. Der Beschluss liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die «Lebensmittel Zeitung» hatte zuvor darüber berichtet. 

Andreas Wilmers, ein Süßwarenimporteur, klagte, weil er Schokolade der Marke Fex aus Dubai in Deutschland verkauft. Er betonte, dass die Schokolade tatsächlich aus Dubai stammen müsse, wenn dies auf der Verpackung angegeben sei, um Verbrauchertäuschung zu vermeiden. Zuletzt hatte Wilmers auch rechtliche Schritte gegen Aldi Süd unternommen. Das Landgericht Köln hatte daraufhin Aldi Süd untersagt, weiterhin ihre Dubai-Schokolade anzubieten.

Die Frankfurter Richter entschieden jedoch anders. Der Gebrauch des Zusatzes «Dubai» habe sich zu einem Gattungsbegriff gewandelt, schreiben sie in ihrem Beschluss. Kunden würden bei der Lidl-Schokolade demnach nicht zwingend davon ausgehen, dass die Einzelbestandteile aus Dubai stammten oder das Gesamtprodukt dort hergestellt worden sei. Argumentiert wird auch mit der Aufmachung der Schokolade und der angegebenen Herkunftsbezeichnung: «mit Schokolade, Pistazien und Kadayif aus EU-/Nicht-EU». 

Kläger prüft Beschwerde gegen Entscheidung

In ihrer Begründung gehen die Richter auf den ähnlichen Fall von Aldi Süd ein. Das Landgericht Köln habe in seiner Entscheidung die Bezeichnung «Dubai Chocolate» ausreichen lassen. Dem folge die Kammer «nicht in dieser Allgemeinheit», heißt es im Beschluss

Die Lidl-Schokolade trage eine durchgehend in deutscher Sprache verfasste Aufschrift. Anders als bei Aldi Süd fehlten Gestaltungsmerkmale, die auf eine Herkunft auf Dubai hindeuteten. Die Lidl-Werbung weise zudem auf eine «Qualitäts-Eigenmarke» hin. Dies wirke dem Eindruck entgegen, das Produkt stamme aus Dubai. 

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ist bisher nicht rechtskräftig. Der Süßwarenimporteur Wilmers kann dagegen Beschwerde einlegen. „Dies wird noch geprüft“, sagte er auf Nachfrage.

dpa