Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte eine Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm für unwirksam. Amazon will das Urteil prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen.
Amazon verliert Rechtsstreit um Preiserhöhungen

Amazon hat im Rahmen eines Rechtsstreits über Preiserhöhungen eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Klausel zur Preisanpassung des deutschen Prime-Mitgliedsprogramms für unwirksam erklärt. Eine Gerichtssprecherin hat dies mitgeteilt. Die Entscheidung ist bisher nicht rechtskräftig.
Amazon kündigte an, das Urteil «gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen» zu wollen. Das Unternehmen betonte, man habe Kundinnen und Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen der Prime-Gebühr informiert.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte geklagt. Im Januar 2025 wurde die Klausel vom Landgericht Düsseldorf als unzulässig eingestuft. Amazon hat Berufung eingelegt.
Preissteigerung um bis zu 30 Prozent
Im Prozess wurde eine Klausel in den Prime-Teilnahmebedingungen diskutiert. Amazon hatte sich im Jahr 2022 das Recht zur Preiserhöhung selbst zugesprochen, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden einzuholen.
Prime-Kunden zahlen seit September 2022 bei jährlicher Abrechnung 89,90 Euro anstelle von 69 Euro und bei monatlicher Zahlung 8,99 Euro anstelle von 7,99 Euro. Als Gegenleistung bietet der Service unter anderem einen schnelleren und kostenlosen Versand. Amazon hat die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten begründet.
Welche Folgen hat die Entscheidung für Kunden?
Gemäß der Verbraucherzentrale haben Kunden aufgrund des Urteils das Recht, Amazon zur Rückerstattung überzahlter Beträge aufzufordern. Die Organisation plant, mit einer Sammelklage durchzusetzen, dass der Online-Händler die frühere Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kunden zurückzahlt. Bisher wurde jedoch noch keine Klage eingereicht, erst danach können sich Betroffene im Klageregister anmelden.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, erklärte, dass eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden unzulässig sei. Unternehmen seien nicht berechtigt, Preise für laufende Verträge nach Belieben anzupassen.








