Beim Ausbau der Mobilfunknetze sieht sich auch die Politik in der Pflicht. Wenn es um die konkreten Rahmenbedingungen der 5G-Auktionen geht, dürfen die Politiker aber nicht kungeln.
Gericht: Regeln für 5G-Auktion 2019 waren rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass es bei der Festlegung der Spielregeln für die milliardenschwere 5G-Mobilfunkauktion 2019 nicht korrekt zugegangen ist. Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel wurden in ihrem Anspruch auf Verfahrens- und Abwägungsfehler bei den Vergabe- und Auktionsregeln bestätigt. Es wurde untersucht, ob das Bundesverkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer (CSU) rechtswidrig Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen hatte.
Bei der Versteigerung des Mobilfunkstandards 5G haben vier Telekommunikationsunternehmen Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro erworben. Sie haben sich verpflichtet, Mindestausbauziele zu erreichen, wie zum Beispiel bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download zu versorgen. Der Bund hat jedoch auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtet.
Vorwurf eines politischen Deals bestätigt
Eine Regelung oder zumindest strenge Vorgaben hätten den kleineren Mobilfunkanbietern, die kein eigenes Netz besitzen und Netzkapazitäten mieten, erheblich geholfen. Dadurch wäre ihre Position im Vergleich zu den großen Netzbetreibern gestärkt worden. Zwei kleinere Mobilfunkanbieter, EWE Tel und Freenet, fühlten sich benachteiligt und entschieden sich, vor Gericht zu ziehen.
Im Kölner Urteil wurde schließlich festgestellt, dass die Politik unrechtmäßig Einfluss auf eine eigentlich unabhängige Behörde genommen hatte. Somit wurde der Vorwurf eines politischen Deals bestätigt. Dieser beinhaltete, dass die Netzbetreiber zwar zu strengen Ausbauzielen verpflichtet wurden, jedoch bei der Netzvermietung nachsichtig behandelt wurden.
Der Rechtsstreit hatte bereits alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht durchlaufen. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig hatten den Fall im Oktober 2010 erneut an das Verwaltungsgericht in Köln zurückverwiesen. Die Kölner Richter entschieden nun, dass die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz rechtswidrig war.
Auswirkungen auf Mobilfunkkunden unklar
Wie sich das Kölner Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken wird, ist noch unklar, auch weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen. Die Bundesnetzagentur kann aber versuchen, eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erreichen. «Wir erwarten keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland», sagte ein Behördensprecher.
Freenet erklärte, fast sechs Jahre nach der Präsidentenkammerentscheidung herrsche endlich Klarheit. «Das Gericht hat dokumentiert, dass das Verhandlungsgebot seinen Weg in die Präsidentenkammerentscheidung nur aufgrund rechtswidriger Einflüsse gefunden hat.» Zwar könne die Aufhebung der 5G-Vergabeentscheidung die für den Wettbewerb verlorenen Jahre nicht rückgängig machen. «Aber nun steht einer Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen. Wir setzen auch vor dem Hintergrund des laufenden Frequenzvergabeverfahrens darauf, dass die Bundesnetzagentur der Aufforderung des Gerichts zeitnah folgt und dabei das spätestens seit heute verbrannte Verhandlungsgebot wieder durch eine wirksame Wettbewerbsregulierung ersetzt.»
[5G-Auktion: Gericht kritisiert Vergaberegeln],Kritik an Einflussnahme des Bundesverkehrsministeriums auf Rahmenbedingungen der Frequenzauktion. Kleine Mobilfunkanbieter fühlen sich benachteiligt und ziehen vor Gericht.








