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Neues Gesetz: Unternehmen müssen Arbeitnehmer nach Tarif bezahlen

Arbeitsministerin Bas plant Tariftreuegesetz, um faire Arbeitsbedingungen zu sichern und Lohn-Dumping zu verhindern.

Bärbel Bas will Bundesaufträge an Tarifbindung der Firmen knüpfen. (Archivfoto)
Foto: Christoph Soeder/dpa

Unternehmen sollen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig bei Aufträgen des Bundes nach Tarif bezahlen müssen. Laut einem neuen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sollen sie «tarifvertragliche Arbeitsbedingungen» gewähren müssen, wie es in dem Referentenentwurf für ein Tariftreuegesetz heißt. Dieser liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. 

Es wird seit Jahrzehnten über ein solches Gesetz diskutiert. Auch die Ampel-Regierung hatte sich ein Tariftreuegesetz vorgenommen, aber vor allem wegen Vorbehalten bei der FDP nicht umgesetzt. In den Bundesländern existieren schon seit Langem entsprechende Regelungen.

«Anreiz für mehr Tarifbindung»

Bas sagte in Berlin: «Damit noch mehr Beschäftigte von Tarifverträgen profitieren, senden wir mit dem Bundestariftreuegesetz ein starkes Signal: Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, wenn sie tarifliche Standards gewährleisten.» Die SPD-Politikerin sprach von einem «Anreiz für mehr Tarifbindung».

Bas erinnerte an das Sondervermögen Infrastruktur. «Für die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern, Schulbauten werden dann viele öffentliche Aufträge vergeben.» Dabei sei nun klar: «Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor.»

Regierungsbeschluss für Sommer geplant

Laut Angaben soll das Tariftreuegesetz, das Bas‘ Ressort gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) verantwortet, im August im Kabinett und im Laufe des Jahres im Bundestag verabschiedet werden.

dpa