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Gleiche Bezahlung für Mann und Frau: Was ist die Messlatte?

Gleiche Bezahlung für Frauen und Männer, ja klar. Noch gibt es aber Einkommenslücken und es wird über die Berechnung gestritten. Einen Fall von Daimler Truck verhandelt jetzt das Bundesarbeitsgericht.

Das Bundesarbeitsgericht verhandelt über Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern (Illustration).
Foto: Martin Schutt/dpa

Was ist der Maßstab für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern mit vergleichbaren Jobs? Reicht der Vergleich mit einem Kollegen, oder muss es ein Mittelwert einer vergleichbaren Gruppe sein? Mit diesen Fragen beschäftigt sich am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es könnte eine Grundsatzentscheidung fallen. Ein Urteil wird laut Gericht am Nachmittag erwartet.

Der Präzedenzfall stammt aus Baden-Württemberg. Eine Frau aus der mittleren Führungsebene von Daimler Truck hat den Verdacht, dass sie weniger bezahlt wird als ein männlicher Kollege. Mit ihrer Klage für Einkommensgerechtigkeit zog die Abteilungsleiterin bis vor die höchste Arbeitsgerichtsinstanz in Erfurt.

Sechs Prozent Lohnunterschied in Deutschland 

Es ist nicht nur durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen verbrieft, dass es Lohngleichheit von Frauen und Männern bei vergleichbarer Arbeit geben muss. Doch was ist der Vergleichsmaßstab für eine Bezahlung, die Frauen nicht benachteiligt? Darüber wird immer wieder gestritten. Die Bundesregierung strebt bis 2030 die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern an. Nach Statistiken liegt die Lohnlücke bereinigt um Effekte wie unterschiedliche Branchenschwerpunkte oder Berufe noch bei sechs Prozent.

Im Fall, der in Erfurt verhandelt wird, wird diskutiert, ob der männliche Top-Verdiener unter den Abteilungsleitern als Maßstab für die Klägerin dient oder der Durchschnitt einer Vergleichsgruppe. Das Gericht stellte fest, dass das Gehalt der Klägerin sowohl unter dem Durchschnitt der männlichen als auch der weiblichen Vergleichsgruppe lag.

Entgelttransparenz gesetzlich geregelt 

Laut einer Gerichtssprecherin ist der Berechnungsmodus des Klägers kompliziert, da sein Gehalt wie das anderer Abteilungsleiter aus mehreren Bestandteilen besteht. Die Urteile der Vorinstanzen in Baden-Württemberg zeigen jedoch, dass es insgesamt um viel Geld geht. Daimler Truck hat seinen Mitarbeitern im Intranet Daten zur Entgelttransparenz (Dashboard) zur Verfügung gestellt. Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz, das Gehaltsauskünfte ermöglicht – jedoch nur bei Unternehmen mit mindestens 200 Beschäftigten.

Die Frau hatte teilweise Erfolg mit ihrer Klage sowohl vor dem Arbeitsgericht als auch vor dem Landesarbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht urteilte, dass sie Anspruch auf eine Vergütung zwischen dem Median der weiblichen Vergleichsgruppe und dem der männlichen Vergleichsgruppe hat. Nun liegt die Entscheidung bei der letzten Instanz.

Seit Jahren werden am Bundesarbeitsgericht in Erfurt Fälle verhandelt, die sich mit spezifischen Fragen zum Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts und dem Equal-Pay-Gebot befassen.

dpa