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Im Schnitt 3.000 Euro Weihnachtsgeld für Tarifbeschäftigte

Die Sonderzahlung zum Fest ist vielen Menschen hochwillkommen, gerade nach der Inflationswelle. Die allermeisten Tarifbeschäftigten können mit einem Weihnachtsgeld rechnen – teils fällt es üppig aus.

Die allermeisten Tarifbeschäftigten in Deutschland bekommen ein Weihnachtsgeld (Archivbild).
Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

In Anbetracht steigender Energiepreise und teurer Lebensmittel ist das Weihnachtsgeld für viele Menschen eine willkommene Ergänzung zum Haushaltsbudget. Insbesondere Arbeitnehmer, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, können sich auf die Sonderzahlung im November oder Dezember verlassen. Fast 86 Prozent der Tarifbeschäftigten erhalten laut Angaben des Statistischen Bundesamts ein Weihnachtsgeld, das durchschnittlich 2.987 Euro beträgt. Dies bedeutet eine deutliche Steigerung von 6,3 Prozent oder 178 Euro mehr als im Vorjahr.

Die gestiegenen Löhne und Gehälter, die viele Gewerkschaften nach der Inflationswelle durchgesetzt haben, spiegeln sich auch in diesem Betrag wider: Das Weihnachtsgeld kann entweder als fester Betrag im Tarifvertrag festgelegt sein oder als prozentualer Anteil des Bruttoverdienstes – und somit mit steigendem Einkommen zunehmen.

Wie hoch das Weihnachtgeld ausfällt und wer es bekommt, hängt allerdings stark von der Branche ab, erklären die Statistiker. In der Finanz- und Versicherungsbranche sowie im Baugewerbe erhalten mehr als 95 Prozent der Tarifbeschäftigten ein tarifliches Weihnachtsgeld. Dagegen haben in den Branchen «Information und Kommunikation» und «Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung» weniger als 70 Prozent Anspruch darauf.

Große Unterschiede nach Branchen

Tarifbeschäftigte in der Öl- und Gasbranche erhalten mit 5.955 Euro ein überdurchschnittlich hohes Weihnachtsgeld, ebenso wie in der Kokerei und Mineralölverarbeitung mit 5.898 Euro. Die Finanzbranche liegt ebenfalls weit vorn mit einem durchschnittlichen Weihnachtsgeld von fast 4500 Euro.

Laut Statistik ist die Sonderzahlung in der Tabakverarbeitung mit 564 Euro viel niedriger, da nur 50 Prozent der Tarifbeschäftigten Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, ebenso wie in der Leiharbeitsbranche mit 394 Euro.

Tarifverträge gelten jedoch nicht für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Laut den neuesten Daten des Statistischen Bundesamts waren im Jahr 2023 nur knapp die Hälfte (49 Prozent) der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb tätig. Es gibt zwar Unternehmen, die sich an Tarifverträgen orientieren, ohne jedoch verpflichtet zu sein. Allerdings verringern sich die Chancen auf fest vereinbarte Sonderzahlungen ohne Tarifvertrag.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld

Einkommensexperte Malte Lübker von der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung betont die Vorteile für die Beschäftigten, wenn nach Tarif bezahlt wird. Sie erhalten öfter Weihnachtsgeld als Menschen außerhalb der Verträge und das auch noch von einer höheren Basis aus: «Das Weihnachtsgeld ist ein echtes “Extra”, denn auch die Grundgehälter sind in Betrieben mit Tarifvertrag meist höher als bei vergleichbaren Arbeitgebern, die nicht nach Tarif bezahlen.»

Ein gesetzlicher Anspruch auf das Weihnachtsgeld besteht nicht. «Der Anspruch auf die Sonderzahlung ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag», erläutert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Ein Anspruch kann sich zudem aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie aus der betrieblichen Übung ergeben – wenn Weihnachtsgeld ohne vertragliche Regelung oder Vereinbarungen wiederholt gezahlt wurde.

Das Weihnachtsgeld und sein meist kleineres Pendant, das Urlaubsgeld, haben in verschiedenen Branchen historisch gewachsene Unterschiede. Laut dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung begann dies bereits in der Industrialisierung als willkürliche Weihnachtsgabe des Fabrikherren und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von den Gewerkschaften zunehmend in Tarifverträgen festgelegt.

dpa