Angebotsmieten stiegen seit 2015 in den 14 größten Städten um fast 50 Prozent. Berlin am stärksten betroffen.
Steigende Mieten trotz Mietpreisbremse in deutschen Großstädten
Wohnen zur Miete wird in deutschen Großstädten trotz Mietpreisbremse immer teurer. Laut einer Analyse des Bauministeriums stiegen die Angebotsmieten in den 14 größten kreisfreien Städten seit 2015 im Durchschnitt um fast 50 Prozent. Am stärksten betroffen ist Berlin, wo die Neumieten mehr als verdoppelt wurden.
Die Daten wurden vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bereitgestellt. Sie zeigen das verfügbare Angebot für Wohnungssuchende, die im Internet nach einer Mietwohnung mit einer Größe von 40 bis 100 Quadratmetern suchen. Aushänge, Wartelisten und direkte Maklervermittlung wurden nicht berücksichtigt. Das Ministerium warnte davor, dass dies die Daten verfälschen könnte.
Berlin, Leipzig und Bremen mit größten Plus
Laut der Auswertung ist das Mieten weiterhin am teuersten in München mit Quadratmeterpreisen von fast 22 Euro. Berlin folgt mit fast 18 Euro und Frankfurt am Main mit rund 16 Euro pro Quadratmeter. Die größten Mietsteigerungen wurden in Berlin (plus 107 Prozent), Leipzig (plus 67,7 Prozent) und Bremen (plus 57 Prozent) verzeichnet. Das geringste Mieten-Plus nach einem Umzug beträgt 28,4 Prozent in Dresden.
Abgeordnete: Mietpreisbremse hat zu viele Löcher
Die Linken-Abgeordnete Caren Lay, die die Zahlen bei der Bundesregierung erfragt hat, beklagte: «Durch die Mietpreisexplosion wird insbesondere den städtischen Mieterinnen und Mietern das Geld aus der Tasche gezogen, Umzüge werden unmöglich und das alles trägt zur weiteren sozialen Spaltung unserer Gesellschaft bei.» Die Mietpreisbremse sei so löchrig, dass sie keinen wirksamen Schutz biete. Lay kritisierte, die schwarz-rote Bundesregierung wolle die Regelung ohne eine weitere Verschärfung nun einfach verlängern.
Die Mietpreisbremse reguliert in Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Mietpreise in neuen Verträgen. In Gebieten, in denen sie gilt, dürfen die Mieten bei Abschluss eines neuen Vertrags grundsätzlich nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Es gibt jedoch Ausnahmen wie beispielsweise Möblierungszuschläge. Nicht von der Regelung betroffen sind Neubauten, die erstmals nach 2014 vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen. Eine staatliche Preiskontrolle existiert nicht: Wenn Mieter einen Verstoß befürchten, müssen sie selbst rechtliche Schritte gegen ihre Vermieter einleiten.