Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine Reform des Vergaberechts, um die öffentliche Beschaffung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Start-ups und gemeinwohlorientierte Unternehmen sollen erleichtert werden und die Wertgrenzen für Direktaufträge ohne Vergabeverfahren sollen erhöht werden.
Bundeswirtschaftsministerium plant Reform des Vergaberechts für eine beschleunigte öffentliche Beschaffung

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, bis spätestens Ende März einen konkreten Entwurf für eine Reform des Vergaberechts vorzulegen. Das Ziel der geplanten Reform ist es, die öffentliche Beschaffung zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Laut Angaben aus dem Büro des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) sind unter anderem weitere Erleichterungen für Start-ups und gemeinwohlorientierte Unternehmen geplant. Zudem soll es eine bedeutende Erhöhung der Wertgrenzen geben, bis zu denen Direktaufträge ohne Vergabeverfahren erlaubt sind.
Das Ministerium hat demnach zudem einen «Praxischeck» entwickelt, um für konkrete Investitionsvorhaben und Fallkonstellationen bürokratische Hemmnisse zu erkennen und Lösungen dafür zu entwickeln. Dieses Verfahren wolle man demnächst beispielsweise auch auf Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Wärmepumpen-Installation und zum Lebensmittelhandwerk anwenden.
Buschmann hatte Druck gemacht
Bundesjustizminister Marco Buschmann, dessen Haus die Federführung beim Bürokratieabbau hat, hatte in einem Brief an Habeck nachgefragt, ob das Wirtschaftsministerium zu den im November vorgelegten Eckpunkten für eine Reform des Vergaberechts inzwischen konkrete Regelungen erarbeitet habe «und welcher Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist».
Darüber hinaus hat das Bundeswirtschaftsministerium mehrmals auf die Notwendigkeit einer systematischen Überprüfung von Informationspflichten in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich hingewiesen und in einem Schreiben vom 20. Dezember auch vorgeschlagen, ähnliche Prozesse in der gesamten Bundesregierung zu initiieren.
Ihn interessiere nun, welches Ergebnis diese Untersuchung in Habecks Ministerium ergeben habe. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium hieß es dazu, man habe bisher zu etwa 75 Informationspflichten Abbau- und Entlastungsmaßnahmen identifiziert sowie zu 50 weiteren Informationspflichten «mögliche Maßnahmen mit weiterem Prüfbedarf herausgearbeitet».
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne), sagte, die vergangenen Jahre mit zahlreichen Krisen seien nicht spurlos an den mittelständischen Unternehmen vorbeigegangen. «Deshalb braucht es zusätzliche Entlastungen und einen konsequenten Abbau unnötiger Bürokratie. Daran arbeiten wir mit Hochdruck und bringen weiter Vorschläge dazu ein.» Dem Vernehmen nach will das Ministerium unter anderem schauen, ob es bei den Vorschriften für die Benennung von Beauftragten auch in kleineren Unternehmen Erleichterungen geben könnte.








