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Urteil gegen Cum-Ex-Schlüsselfigur rechtskräftig,Millionen Euro geprellt: Wegbereiter für Cum-Ex-Aktiendeals zu Haftstrafe verurteilt.

BGH bestätigt Urteil gegen Hanno Berger zu 8 Jahren und 3 Monaten Haft. Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren droht.

Auch das Wiesbadener Urteil gegen Hanno Berger ist rechtskräftig (Archivbild).
Foto: Oliver Berg/dpa

Das zweite Urteil gegen die Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte, Hanno Berger, wegen schwerer Steuerhinterziehung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision von Berger gegen seine Verurteilung am Landgericht Wiesbaden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten abgelehnt, wie Deutschlands oberstes Strafgericht in Karlsruhe bekannt gibt. Somit können nun beide Urteile gegen Berger – am Landgericht Bonn sowie in Wiesbaden – gegeneinander aufgerechnet werden.

Berger gilt als Wegbereiter für die Cum-Ex-Aktiendeals in Deutschland, mit denen der Staat um geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro geprellt wurde. Berger pries die Geschäfte bei Banken und Reichen als rechtssichere Steueroptimierung an, beriet bei der Konstruktion und verdiente Millionen daran. Später floh «Mr. Cum-Ex» vor der Justiz in die Schweiz, bis er im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert wurde. 

Zwei Urteile gegen «Mr. Cum-Ex»

Im Dezember 2022 wurde Berger vom Landgericht Bonn bereits wegen drei Fällen von besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zur Rückzahlung von rund 13,7 Millionen Euro verurteilt.

Berger war außerdem in Wiesbaden wegen schwerer Steuerhinterziehung angeklagt, das Urteil wurde im Mai 2023 gefällt (Aktenzeichen: 6 KLs – 1111 Js 18753/21). Er wurde auch zur Rückzahlung von Taterträgen in Höhe von 1,1 Millionen Euro verurteilt.

Durch die Bestätigung des Wiesbadener Urteils durch den BGH kann nun eine Gesamtstrafe aus den beiden Urteilen gebildet werden. Berger droht somit maximal 15 Jahre Haft – in der Realität werden es jedoch wahrscheinlich deutlich weniger sein. Die Entscheidung darüber obliegt dem Landgericht Bonn.

Juristische Niederlagen in allen Instanzen

Der Anwalt von Berger hatte gegen das Bonner Urteil Verfahrensfehler geltend gemacht und war bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, aber dort im Februar mit seiner Beschwerde gescheitert. Zu dieser Zeit hatte Berger angekündigt, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu wenden.

Während der Hochphase zwischen 2006 und 2011 ermöglichten Cum-Ex-Deals Banken und Investoren, nie gezahlte Kapitalertragssteuern zurückzufordern. Um den Dividendenstichtag herum wurden Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch zwischen den Beteiligten hin- und hergeschoben. Die Finanzämter erstatteten schließlich die nicht gezahlten Steuern. Im Jahr 2012 wurde die Gesetzeslücke geschlossen. Der BGH entschied 2021, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung anzusehen sind.

dpa