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Heil will Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld verdoppeln

Höchstens 12 Monate können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer derzeit Kurzarbeitergeld beziehen. Arbeitsminister Heil will die Dauer auf 24 Monate erhöhen.

Ohne die Verlängerung der Bezugsdauer fürchtet das Arbeitsministerium einen «erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben». (Archivbild)
Foto: Martin Schutt/dpa

Um einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern, plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 12 auf 24 Monate zu erhöhen. Diese Information stammt aus den Plänen der Bundesregierung, die vom Bundesarbeitsministerium gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigt wurden. Vorher hatten verschiedene Medien über den entsprechenden Verordnungsentwurf berichtet, der auch der dpa vorliegt. Laut diesen Plänen soll die Verlängerung der Bezugsdauer auf bis zu zwei Jahre bis spätestens 31. Dezember 2025 in Kraft treten. Danach soll die maximale Bezugsdauer von einem Jahr wieder gelten.

«Ohne die Verlängerung der Bezugsdauer kann davon ausgegangen werden, dass es zu einem erheblichen Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben kommen würde», heißt es zur Begründung in dem Entwurf.

Die rot-grüne Minderheitsregierung kann die Verordnung auch ohne Befassung von Bundestag oder Bundesrat beschließen. Nach Angaben aus Regierungskreisen soll das Kabinett noch vor Weihnachten zustimmen. Dies wäre am kommenden Mittwoch. Die Verordnung soll den Plänen zufolge am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Kurzarbeit hat zugelegt

Die Anzahl der Personen in Deutschland in Kurzarbeit stieg gemäß dem Verordnungsentwurf von August auf September 2024 basierend auf vorläufigen und hochgerechneten Daten von 175.000 auf 268.000. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 116.000 bzw. 76 Prozent mehr Personen in Kurzarbeit. Die Anzahl der Kurzarbeiter hat sich gegenüber September 2022 laut Angaben fast verdreifacht.

Kurzarbeit ist, wenn alle oder nur ein Teil der Mitarbeiter in einem Unternehmen weniger Stunden arbeiten als üblich. Arbeitgeber können Kurzarbeit einführen, wenn es einen vorübergehenden erheblichen Arbeitsausfall mit Entgeltausfall aus wirtschaftlichen Gründen gibt, der unvermeidbar ist. Die Agentur für Arbeit zahlt Kurzarbeitergeld, um Arbeitgeber zu entlasten und Kündigungen zu verhindern.

Laut dem Entwurf entstehen der Bundesagentur für Arbeit durch die längere Bezugsdauer Mehrausgaben in Höhe von 260 Millionen Euro. Es gibt jedoch Minderausgaben in nicht bezifferbarer Höhe für andernfalls fälliges Arbeitslosengeld.

dpa