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Heiße Phase: Kommt jetzt das EU-Verbot für «Veggie-Burger»?

EU-Politik auf dem Teller: Wieso ein Verbot pflanzlicher Produktnamen gerade Deutschlands Firmen und Kunden besonders treffen würde. Die Verhandlungen gehen in eine entscheidende Phase.

Die EU diskutiert, ob vegetarische Burger oder Würstchen noch so genannt werden dürfen. (Symbolbild)
Foto: Doreen Hassek/haupstadtkueche.blogspot.com/dpa-tmn

Begriffe wie «Tofu-Wurst», «Soja-Schnitzel» oder «Veggie-Burger» könnten bald der Vergangenheit angehören. Denn die vom EU-Parlament geforderten Verbote für solche Begriffe könnten am heutigen Mittwoch von Unterhändlern des Parlaments und der EU-Staaten beschlossen werden. 

Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, brachte den Vorschlag im EU-Parlament ein. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein Verbot, aber trotzdem gab es eine ausreichende Mehrheit. Die Änderung wird damit begründet, Verbraucher und Landwirte zu schützen.

Konkret sollen Begriffe wie «Steak», «Schnitzel», «Burger» und «Wurst» nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Bislang dürfen solche Begriffe sowie andere typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden.

Deutschland könnte überstimmt werden

Um ein Verbot in Kraft treten zu lassen, ist auch die Zustimmung einer ausreichenden Mehrheit der EU-Staaten erforderlich. Trotz der Ablehnung des Bundesagrarministers Alois Rainer (CSU) ist es nicht ausgeschlossen, dass eine Mehrheit für Einschränkungen stimmt. Somit könnte das Verbot gegen den ausdrücklichen Willen Deutschlands beschlossen werden.

Aus Kreisen der EU-Staaten heißt es, man wolle keine ungewollten Konsequenzen für Unternehmen erzeugen. Auf die Frage, ob für die EU-Staaten ein Verbot in den Verhandlungen eine rote Linie darstellen würde, heißt es lediglich, man sei grundsätzlich für den Kommissionsvorschlag. In diesem war kein Verbot für Begriffe wie «Burger» und «Wurst» vorgesehen.

Deutsche Unternehmen gegen Verbot

Laut Wirtschaftsvertretern ist Deutschland der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa, daher wäre ein Verbot für deutsche Konzerne eine schlechte Nachricht.

Unternehmen müssten ihre Produkte möglicherweise umbenennen und könnten sie dann nicht mehr so einfach vermarkten. Mehrere Handelsunternehmen, darunter Aldi Süd und Lidl, sowie Burgerkette Burger King und Hersteller wie Beyond Meat haben sich in einem gemeinsamen Schreiben dagegen ausgesprochen.

Es würde «unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft» sowie Bürokratie verursachen, sagte Agrarminister Rainer jüngst. «Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht.» Eigentlich stehen derzeit fast alle großen Gesetzesprojekte der EU unter dem Motto, Vorgaben für Unternehmen zu vereinfachen oder abzubauen.

Umfrage: Jeder Zweite offen für Verbot 

Gemäß einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, die Anfang Oktober durchgeführt wurde, unterstützt die Hälfte (50 Prozent) der Deutschen die Idee, dass Begriffe wie Schnitzel oder Wurst ausschließlich für tierische Produkte verwendet werden sollten, während pflanzliche Alternativen andere Bezeichnungen tragen sollten. 28 Prozent sind dagegen, 21 Prozent haben keine Meinung dazu. Nur etwa einem Viertel (24 Prozent) ist es wichtig, dass sich das EU-Parlament mit dieser Frage befasst.

Zu Befürwortern aus Unternehmenskreisen gehört auch der Verband der Fleischwirtschaft. «Fleisch sollte als wertvolles tierisches Lebensmittel klar von anderen Artikeln unterschieden werden können, ohne dass man dadurch einen Kulturkampf entfacht», sagt Geschäftsführer Steffen Reiter. 

Organisationen könnten gegen Verbot klagen

Falls es zu einem Deal der Unterhändler kommt, muss das Parlament und die EU-Staaten diesen noch offiziell genehmigen. In der Regel ist dies eine reine Formsache. Jedoch selbst wenn dies geschieht, bedeutet dies nicht zwangsläufig das Ende der Geschichte. Die Organisation Foodwatch hat Bedenken, ob die derzeit geforderte Verbotsregelung des Parlaments rechtens ist.

dpa