Das Heizungsgesetz ist bis heute umstritten. Mit der dritten Förderrunde sind nun auch die letzten vorgesehenen Gruppen antragsberechtigt. Doch erzielt das Gesetz die gewünschte Wirkung?
Heizungsgesetz: Förderung nun für alle Eigentümer

Ab Dienstag können alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer staatliche Förderung beantragen, um alte Gas- und Ölheizungen gegen umweltfreundlichere Alternativen auszutauschen. Laut der Förderbank KfW können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen Anträge stellen.
In der dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes können nun alle vorgesehenen Gruppen am Verfahren teilnehmen. Vorher konnten private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und selbst bewohnten Einfamilienhäusern bereits staatliche Unterstützung beantragen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften mit Zentralheizung waren bereits förderfähig.
Bis zu 70 Prozent Förderung möglich
Es ist geplant, dass mindestens 30 Prozent Förderung gewährt werden, unabhängig davon, ob es sich um Wohn- oder Geschäftsgebäude handelt. Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind möglich, abhängig vom Einkommen, der Geschwindigkeit und der Umsetzung des Heizungstauschs. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro haben, ist ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent vorgesehen.
Bis 2028 erhalten selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer einen Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen. Zusätzlich gibt es laut Ministerium einen Effizienz-Bonus von weiteren 5 Prozent für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
Das neue Heizungsgesetz schreibt vor, dass ab 2024 jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Zunächst gelten diese Vorschriften jedoch nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben werden.
Erwartungen an Gesetz bisher nicht erfüllt
Bislang wurden nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) rund 93.000 Zusagen erteilt. Dies schließt auch die Zusatzanträge von Eigentümern in Mehrfamilienhäusern und Wohneigentumsgemeinschaften ein. Das BMWK erwartet, dass die Förderzahlen durch die Aufnahme der verbleibenden Gruppen steigen werden. Obwohl die Anzahl der Förderungen pro Monat seit dem Start im Februar gestiegen ist, liegt sie deutlich unter den Erwartungen.
Laut dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) ist der Absatz von Wärmepumpen in letzter Zeit stark zurückgegangen. Im ersten Halbjahr wurden 90.000 Geräte verkauft – ein Rückgang um 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Letztes Jahr war noch ein Rekordjahr für den Verkauf von Wärmepumpen. Das BMWK nannte Vorzieheffekte und höhere Zinsen als mögliche Gründe für den Absatzrückgang in diesem Jahr.
Der BDH erwartet durch die Fördermöglichkeit für weitere Gruppen eine Zunahme der Zusagen. «Wir sind daher vorsichtig optimistisch, dass die zweite Jahreshälfte besser verläuft als die erste», teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Der Verband rechnet bis zum Jahresende trotzdem mit einem Absatz von maximal 200.000 Wärmepumpen.
Die Bundesregierung hatte als Ziel formuliert, dass ab 2024 jedes Jahr 500.000 Wärmepumpen installiert werden.








