Tempo 30 innerorts auch auf Vorfahrtstraßen – mit der neuen Straßenverkehrsordnung kann das leichter umgesetzt werden. Aus Sicht einer Initiative sind die Grenzen für Tempolimits aber weiter zu eng.
Initiative sieht weiter zu hohe Hürden für Tempolimits
Auch nach der Novelle der Straßenverkehrsordnung bleiben aus Sicht einer Initiative zu hohe Hürden für Tempolimits in deutschen Städten. Es bestehe weiterhin großer Handlungsbedarf, sagte Leipzigs Baubürgermeister und Sprecher der Initiative «Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten», Thomas Dienberg (Grüne), der Deutschen Presse-Agentur. Nach seinen Angaben haben sich der vor rund drei Jahren gegründeten Initiative mittlerweile mehr als 1.100 Städte, Gemeinden, Landkreise und Regionen angeschlossen. Darunter sind vor allem Kommunen aus Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, aber auch aus anderen Bundesländern.
Der hohe Zuspruch zur Initiative spricht für die Überparteilichkeit des Bündnisses, so Dienberg. Es sind sowohl große Städte als auch kleinere und mittlere Gemeinden und Städte vertreten. Ihr Ziel ist es, dass den örtlichen Straßenverkehrsbehörden die Entscheidung überlassen wird, wo sie Geschwindigkeitsbeschränkungen wie Tempo 30 oder 40 einführen möchten. Dies ist nach wie vor an bestimmte Bedingungen gebunden, und selbst wenn es Erleichterungen gibt, reicht der Spielraum aus Sicht der Initiative immer noch nicht aus.
Hoher Aufwand als Bremsklotz
Laut Dienberg sei der Aufwand, entsprechende Anordnungen, zum Beispiel zum Lärmschutz, zu rechtfertigen, immer noch hoch. Gutachten seien teuer und binden Personal. Es sei nach wie vor schwierig, Tempolimits mit städtebaulichen Argumenten durchzusetzen, zum Beispiel weil die Menschen in einem Ort leben, Besorgungen machen oder ihre Freizeit dort verbringen möchten. Besonders in kleineren Städten und Gemeinden, die an Durchgangsstraßen liegen, sei die Situation problematisch. Dort fahre der Pendler- und Schwerlastverkehr oft mitten durch den Ortskern. Es sei unverständlich, warum in solchen Fällen nicht von der Ortsein- bis zur -ausfahrt Tempo 30 erlaubt sei.
Die Initiative zielt jedoch nicht auf eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 innerorts ab, wie Dienberg betonte. Vielmehr sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, Tempolimits eigenständig dort einzurichten, wo es aus ihrer Sicht sinnvoll erscheint und den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt. Man unterstützt die Kommunen dabei, entsprechende Spielräume auszuloten und zu nutzen.
Anordnung von Tempolimits soll leichter werden
Der Bundesrat hat Anfang Juli den Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht zugestimmt. Dies bedeutet, dass die Anordnung von Tempo-30-Zonen einfacher werden soll, nicht nur in Nebenstraßen, sondern auch auf Vorfahrtstraßen. Insbesondere betrifft dies Straßen an Spielplätzen. Bei Schulen können solche Tempolimits nicht nur direkt vor der Schule, sondern auch auf vielbefahrenen Schulwegen eingeführt werden. Außerdem soll es möglich sein, Lücken zwischen zwei Tempo-30-Zonen flexibler zu schließen, um den Verkehrsfluss zu verbessern.
Um innovative Konzepte zu unterstützen, wird am Abend in Frankfurt der vom ökologischen Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) ausgelobte Deutsche Verkehrsplanungspreis verliehen. In diesem Jahr steht die Auszeichnung unter dem Motto «Lebenswerte Straßenräume durch angepasste Geschwindigkeiten».