Windhorst hat gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt. Gericht verlangt Zusammenarbeit im Insolvenzantragsverfahren für Projekt IZ Hannover GmbH.
Investor Lars Windhorst: Haftbefehl erlassen

Eine Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts Hannover bestätigte, dass das Insolvenzgericht in Hannover einen Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst erlassen hat.
Windhorst hat angeblich in einem Insolvenzantragsverfahren gegen die Projekt IZ Hannover GmbH Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Laut Gericht, das ihn als faktischen Geschäftsführer der GmbH betrachtet, hat er unter anderem keine Informationen bereitgestellt und keine Schlüssel übergeben. Darüber hinaus war er am 22. April ohne Entschuldigung nicht zum Anhörungstermin erschienen. Der Haftbefehl wurde am 23. Mai ausgestellt. Windhorst hat gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt.
Gemäß Gerichtsurteil sollen der Projekt IZ Hannover GmbH 83 Prozent des Ihme-Zentrums in Hannover gehören. Das Ihme-Zentrum, ein Wohn- und Bürokomplex am Ufer der Ihme im Stadtteil Linden, wird seit Jahren als sanierungsbedürftig angesehen.
Haftbefehl als «Druckmittel»
Ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe bestätigte, dass gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt worden sei. Der Haftbefehl sei ein «vom Gericht verhängtes Druckmittel», das Windhorst zu einer Aussage bewegen solle. Windhorst halte den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch. Darüber werde mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter zu sprechen sein.
Ein Sprecher des Amtsgerichts bestätigte, dass die Beschwerde gegen den Haftbefehl keine aufschiebende Wirkung hat. Das bedeutet, dass Windhorst von einem Gerichtsvollzieher, einem Justizbeamten, festgenommen werden kann. Es besteht die Möglichkeit, dass Windhorst bis zu drei Wochen ins Gefängnis muss. Um der Haft zu entgehen, muss er seinen Mitwirkungspflichten nachkommen, zum Beispiel seine Bereitschaft erklären, im Verfahren mit dem Gericht zusammenzuarbeiten.
Eine Pressekonferenz von Windhorst in Flensburg wurde für Mittwochnachmittag angekündigt. Der Gerichtssprecher bestätigte, dass das Gericht über den Termin informiert ist, wollte jedoch keine weiteren Details preisgeben. Der Sprecher der Tennor-Gruppe erwähnte, dass Windhorst voraussichtlich wie geplant an dem Termin teilnehmen wird. Dabei soll es um die Zukunft der Werften Flensburger Schiffbau-Gesellschaft und Nobiskrug gehen. Laut dem Sprecher befinden sich die Werften im Besitz der Tennor-Gruppe.








