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Deutsche Kommunen arbeiten an kommunalen Wärmeplänen

Mehr als ein Drittel der Kommunen in Deutschland beschäftigt sich bereits konkret mit der Wärmeplanung. Die Erstellung der Pläne schreitet besonders in Baden-Württemberg voran.

Die Wärmeplanung nimmt in vielen Kommunen langsam Fahrt auf. (Symbolbild)
Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Die Städte und Gemeinden in Deutschland machen gute Fortschritte bei der Erstellung von kommunalen Wärmeplänen. Laut dem Kompetenzzentrum Wärmewende in Halle (Saale) beschäftigt sich bereits mehr als ein Drittel der Kommunen konkret mit der Wärmeplanung, einschließlich aller großen Kommunen. Diejenigen Kommunen, die noch nicht aktiv sind, könnten von den Erfahrungen der Vorreiterkommunen profitieren, erklärte eine Sprecherin des Zentrums.

Die Erstellung der Wärmepläne in Baden-Württemberg ist besonders weit fortgeschritten. Laut Daten des KWW haben bereits 13 Prozent der Kommunen die Wärmepläne abgeschlossen. Von den bundesweit 160 Kommunen, die die Wärmeplanung abgeschlossen haben, stammen 148 aus dem Südwesten. Insgesamt haben 3.652 von 10.754 Kommunen bundesweit (34 Prozent) mit der Wärmeplanung begonnen. Besonders viele Kommunen befinden sich bereits im Prozess in Nordrhein-Westfalen (72 Prozent), dem Saarland (64 Prozent), Rheinland-Pfalz (52 Prozent), Niedersachsen (47 Prozent) und Sachsen-Anhalt (43 Prozent). Dagegen haben Kommunen in Thüringen (elf Prozent), Sachsen und Bayern (jeweils 18 Prozent) selten begonnen.

Kritik von Kommunen wegen fehlender Landesgesetze

Die kommunale Wärmeplanung ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Klimapolitik. Städte und Gemeinden sind verpflichtet, Wärmepläne zu entwickeln, die festlegen, welche Technologien und Energieträger für die jeweilige Region geeignet sind. Diese Pläne sollen Investitions- und Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer, Unternehmen und Kommunen gewährleisten. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Städte haben bis 2028 Zeit.

Die kommunale Wärmeplanung spielt eine wichtige Rolle auch vor dem Hintergrund des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes, oft als Heizungsgesetz bezeichnet. Es ist allgemein vorgesehen, dass ab 2024 jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss – die Vorschriften gelten jedoch zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gelten Übergangsfristen, die von den Fristen der kommunalen Wärmeplanung abhängen. Hauseigentümer sollen dann Klarheit haben, ob sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern sollen – also zum Beispiel eine Wärmepumpe. Grundsätzlich gilt: Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann.

Einige Kommunen, zum Beispiel aus Sachsen-Anhalt, kritisieren, dass noch nicht alle Landesregierungen gesetzliche Regelungen zur Wärmeplanung erlassen haben. Die fehlende gesetzliche Grundlage erschwert das Handeln der Kommunen und macht die Datenerhebung aufwendig.

dpa