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Streit um E-Zigaretten: Muss das Alter beim Online-Versand kontrolliert werden?

E-Zigaretten, auch Vapes genannt, sind elektronische Zigaretten mit verschiedenen Geschmacksrichtungen. Der Bundesgerichtshof prüft, ob beim Verkauf von Ersatztanks das Alter kontrolliert werden muss.

Vor allem bei jungen Menschen sind Vapes beliebt. (Symbolbild)
Foto: Silas Stein/dpa

Mit verschiedenen Designs und Geschmacksrichtungen wie Minze, Melone oder Omas Apfelkuchen sprechen E-Zigaretten häufig insbesondere junge Menschen an. Das Jugendschutzgesetz verbietet explizit den Verkauf an Kinder und Jugendliche. Müssen Händler daher auch beim Online-Versand von ungefüllten Ersatztanks das Alter der Käufer kontrollieren? Dies wird vom Bundesgerichtshof überprüft. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu einem kontroversen Produkt und einer expandierenden Branche:

Wie funktioniert eine E-Zigarette?

E-Zigaretten oder Vapes (vom englischen Begriff Vaporizer, auf deutsch: Verdampfer) sind elektronische Zigaretten, die mit einer Flüssigkeit gefüllt sind. Dieses sogenannte E-Liquid wird über ein batteriebetriebenes Heizelement erwärmt, verdampft und anschließend über ein Mundstück eingeatmet. Die Flüssigkeit besteht in der Regel aus den Feuchthaltemittel Propylenglykol und Glycerin, aus Nikotin sowie Aroma- und Geschmacksstoffen.

Wie beliebt sind E-Zigaretten?

Gemäß der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (Debra) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf betrug der Anteil der E-Zigaretten-Nutzer in der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren im Oktober 2025 2,7 Prozent. Der Anteil der Tabakraucher lag zu diesem Zeitpunkt bei knapp 30 Prozent. Bei den 14- bis 17-Jährigen ist die Differenz jedoch geringer: In dieser Altersgruppe rauchten 9,5 Prozent Tabak, während 3,9 Prozent zu E-Zigaretten griffen.

Ist Vaping gesundheitsschädlich?

Auch wenn der Dampf von E-Zigaretten weniger Schadstoffe enthält als verbrennender Tabak, warnen Gesundheitsexperten vor den Gefahren. «Der ausgestoßene Dampf enthält eine große Zahl an festen und flüssigen Stoffen, die unter anderem das Herzkreislaufsystem und die Lunge schädigen können», warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung. Analysedaten deuteten darauf hin, dass beim Erhitzen der Flüssigkeiten krebserzeugende Substanzen entstehen könnten. Es fehle zudem an Langzeitstudien, wie sich das Einatmen der Substanzen auf die Gesundheit auswirke.

Wie entwickelt sich die Branche?

Der Vaping-Markt boomt. Laut dem Branchenverband BfTG lag der Umsatz im deutschen E-Zigaretten-Markt 2025 bei 2,4 Milliarden Euro, was ein Plus um 25 Prozent war. Dieses Jahr soll das Geschäft um 20 Prozent anziehen, schätzt die Organisation, deren Kürzel für «Bündnis für Tabakfreien Genuss» steht. Die Entwicklung begründet der Verband damit, dass mehr Raucher zur E-Zigarette wechselten. Politiker und Jugendschutz-Experten warnen hingegen davor, dass die Produkte für junge Leute attraktiv seien und daher eine Gefahr darstellten.

Es existieren verschiedene Arten von Produkten: „Zehn Prozent des Marktes entfallen auf Einweg-E-Zigaretten, 40 Prozent auf Pod-Systeme, bei denen die Tanks vorbefüllt sind und weggeworfen werden, wenn sie leer sind, während das Elektrogerät mit einem neuen Tank weitergenutzt wird. Bei den restlichen 50 Prozent und somit dem Großteil des Vapinggeschäfts handelt es sich um offene Systeme – also Elektrogeräte, bei denen man die Tanks selbst mit Liquids befüllt. Dabei spielen auch die Ersatztanks eine wichtige Rolle, die in der Regel zwischen 15 und 30 Euro kosten.“

Was sagt das Jugendschutzgesetz zum Verkauf von E-Zigaretten?

Im Jugendschutzgesetz steht, dass Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse sowohl in Geschäften als auch im Versandhandel nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. Das gilt demnach explizit «auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse».

Worum geht es am Bundesgerichtshof?

Am Donnerstag (ab 10.00 Uhr) wird der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob ein Versandhändler beim Verkauf von leeren Ersatztanks für E-Zigaretten das Alter des Käufers überprüfen muss. Zwei Handelsfirmen, die E-Zigaretten online verkaufen, sind in diesem Streit involviert.

Beim Kauf von E-Zigaretten im Internet führt der Verkäufer gemäß Angaben des Branchenverbandes BfTG eine Online-Überprüfung durch – beispielsweise lässt er sich von der Schufa bestätigen, dass der Käufer volljährig ist. Darüber hinaus erfolgt eine Sichtkontrolle durch den Paketboten bei der Übergabe an der Haustür: Dies soll sicherstellen, dass beispielsweise ein minderjähriger Sohn nicht mit den Kontodaten seines Vaters im Internet E-Zigaretten bestellt und dann den Paketboten an der Haustür abfängt.

Die E-Zigaretten-Händler zahlen Geld für beide Dienstleistungen – die Online-Datenanalyse der Schufa oder anderer Dienstleister sowie die Paketboten-Alterskontrolle. Laut BfTG wird je nach Bestellung ein hoher zweistelliger Cent-Betrag oder ein niedriger einstelliger Euro-Betrag fällig, um den Jugendschutz zu gewährleisten.

Wie haben die Vorinstanzen entschieden?

Sowohl das Landgericht Bochum als auch das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass auch leere Ersatztanks zu den Produkten gehören, die vom Jugendschutzgesetz erfasst werden, und dass sie nicht ohne Altersüberprüfung versandt werden dürfen. Laut OLG Hamm wird die Klägerin jedoch keinen Anspruch auf Auskunft über erzielte Gewinne und Schadenersatz erhalten.

Was sagen die Parteien?

Die Firma, die verklagt wurde, entschied sich nicht klein beizugeben und zog nach Karlsruhe. Laut ihrer Anwältin Brunhilde Ackermann greift die Jugendschutz-Regelung nicht, wenn das Behältnis leer ist und die Substanz, die nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden darf, noch gar nicht enthält. Zigarettenpapier ohne Tabak, das für Zigaretten zum Selberdrehen genutzt wird, sei schließlich auch kein nikotinhaltiges Produkt im Sinne des Jugendschutzes, argumentiert Ackermann.

Die Klägerin ist Mitglied im Branchenverband BfTG. Dessen Vorsitzender Dustin Dahlmann sagt: «Die Altersprüfung beim Online-Versand von unbefüllten Ersatztanks ist ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Jugendschutzes.» Der Einwand, ein unbefüllter Tank sei für sich genommen harmlos, greife zu kurz, so BfTG-Chef Dahlmann. «Wenn Jugendliche sich funktionsnotwendige Einzelteile wie Akkuträger, Verdampferköpfe und Tanks ohne Alterskontrolle im Internet zusammenstellen können, wird der Schutzzweck des Jugendschutzgesetzes unterlaufen.»

Am Donnerstag wird in Karlsruhe noch nicht mit einer Entscheidung gerechnet (Az. I ZR 106/25).

dpa