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Justiz arbeitet Cum-Ex-Skandal auf

Er gilt als größter Steuerskandal der Bundesrepublik: Bei Cum-Ex-Geschäften prellten Investoren den Fiskus um mindestens zehn Milliarden Euro. Nur ein Teil davon wurde zurückgeholt. Der Verein Finanzwende fordert mehr Tempo.

«Derzeit werden händeringend Milliarden für Einsparungen gesucht, aber unberechtigte Gewinne der Banken werden nicht konsequent zurückgeholt», sagt Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende.
Foto: Helmut Fricke/dpa

Der Verein Bürgerbewegung Finanzwende fordert angesichts der Haushaltskrise eine schnellere Aufarbeitung des größten Steuerskandals der Bundesrepublik, da der Fiskus bisher nur einen Teil der entgangenen Steuergeld-Milliarden zurückgeholt hat. Außerdem sollten die Ermittlungen bei verwandten Cum-Cum-Deals bis 2024 vorankommen. Die Hochphase der illegalen Cum-Ex-Aktiendeals liegt mehr als ein Jahrzehnt zurück.

«Derzeit werden händeringend Milliarden für Einsparungen gesucht, aber unberechtigte Gewinne der Banken werden nicht konsequent zurückgeholt», sagte Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende, der dpa. «Das ist eine politische Frage.»

«Werden nie das ganze Ausmaß erfahren»

Schick forderte mehr Ehrgeiz von der Politik. «Je länger es dauert, Fälle aufzuarbeiten und Verfahren abzuschließen, desto schwieriger wird es, Täter zu bestrafen und Gelder einzutreiben.» Ohnehin werde man nie das komplette Ausmaß von Cum-Ex erfahren und das ganze Steuergeld zurückbekommen. «An die entgangenen Summen vor 2007 kommt man nicht mehr heran», sagt der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete.

Bei Cum-Ex-Aktiengeschäften ließen sich Banken und andere Investoren einmal gezahlte Kapitalertragssteuern auf Dividenden mehrfach vom Staat erstatten. Dabei nutzten Investoren eine damalige Gesetzeslücke: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit («Cum») und ohne («Ex) Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben, um die Finanzämter zu verwirren. Geschätzt entstand ein Steuerschaden von mindestens zehn Milliarden Euro.

Das Schlupfloch wurde erst 2012 geschlossen und der Bundesgerichtshof stufte Cum-Ex 2021 als Steuerhinterziehung ein. Immer mehr Angeklagte, wie der Steueranwalt Hanno Berger sowie ehemalige Mitarbeiter der Maple Bank und der Hamburger Warburg-Bank, wurden verurteilt. Vor Gericht steht auch der Warburg-Bankier Christian Olearius.

Es gebe zwar inzwischen mehr Staatsanwälte für Cum-Ex-Verfahren, aber es fehle an Ermittlern und Kriminalbeamten, kritisiert Schick. Zudem mangele es weiter an Rückendeckung der Politik. Das zeige die «versuchte Entmachtung» der Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker.

Laut dem Bundesfinanzministerium wurden bisher 149 Cum-Ex-Fälle rechtskräftig abgeschlossen. In diesen Fällen wurden 3,4 Milliarden Euro an Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zurückgefordert oder entsprechende Erstattungsanträge abgelehnt. Ende 2022 waren 418 Cum-Ex-Verdachtsfälle in Bearbeitung gemeldet, bei denen ein Steuervolumen von rund 3,9 Milliarden Euro vorliegt.

Noch größerer Steuerschaden bei Cum-Cum-Geschäften

Der Staat verlor noch mehr Geld bei ähnlichen Cum-Cum-Deals, die häufiger vorkamen und kaum rechtlich untersucht wurden. Der Steuerschaden zwischen 2000 und 2020 wird vom Finanzwissenschaftler Christoph Spengel auf 28,5 Milliarden Euro geschätzt.

Die Cum-Cum-Deals beinhalten die Übertragung von Aktien, die von ausländischen Anlegern gehalten werden, kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner wie Banken. Diese konnten die Kapitalertragssteuer geltend machen oder erstattet bekommen. Danach wurden die Aktien zusammen mit der Dividende zurückgegeben und die eingesparte Steuer wurde geteilt. Anfang 2020 entschied das Finanzgericht Hessen, dass es sich bei Cum-Cum-Deals um missbräuchliche Steuergestaltungen handelt.

Bisher wurde nur ein kleiner Teil der 237 Millionen Euro Kapitalertragsteuer zurückgefordert oder nicht auf die Steuerschuld angerechnet, laut Bundesfinanzministerium Ende 2022. Es gab 237 Verdachtsfälle mit einem Volumen von etwa 6,4 Milliarden Euro, die in Bearbeitung waren. Schick forderte, dass die politisch Verantwortlichen in den Ländern Maßnahmen in Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften ergreifen sollten, um diese Milliarden zurückzuholen.

Ein kürzlich bekannt gewordenes Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Bundestags zeigt, wie stark deutsche Banken in Cum-Cum-Geschäfte verwickelt waren. Gemäß dem Schreiben betrugen die Belastungen der Banken für Steuerrückforderungen im Jahr 2022 über 4 Milliarden Euro. Davon wurden etwa 1,33 Milliarden Euro ausgeglichen und Rückstellungen von ungefähr 740 Millionen Euro für Steuernachzahlungen gebildet.

Neue Urteile 2024 erwartet

Im neuen Jahr dürften neue Cum-Ex-Akteure in den Fokus rücken. «Ich erwarte etwa eine Anklage gegen Banker der früheren Landesbank WestLB, die wohl größter Player im Cum-Ex-Skandal in Deutschland war, am Landgericht Bonn», sagte Schick.

Schick erwartet 2024 nicht nur ein Urteil im Prozess gegen den Warburg-Bankier Olearius. Auch ein Prozess gegen einen früheren Spitzenjuristen der Kanzlei Freshfields am Landgericht Frankfurt steht kurz vor dem Abschluss. Ein Urteil hätte Signalwirkung für andere Verfahren gegen juristische Berater, meint Schick. «Die Staatsanwaltschaft Köln könnte dann weitere Mittäter zur Rechenschaft ziehen.»

dpa