Tierschutzgesetz soll angepasst werden, um Defizite zu beheben und das Leiden von Tieren zu reduzieren. Kritik von Tierschützern und Bauernverbänden.
Strengere Tierschutzregeln auf dem Weg, mehr Verantwortung für Halter gefordert

Es sollen strengere Vorgaben für die Haltung von Tieren in Ställen, Zirkussen und als Haustiere eingeführt werden, um die Lebensbedingungen zu verbessern. Ein Entwurf des Agrarministers Cem Özdemir, der verschiedene Änderungen des Tierschutzgesetzes vorsieht, wurde vom Bundeskabinett verabschiedet.
Der Grünen-Politiker sagte, dass die meisten Halterinnen und Halter ihrer Verantwortung gerecht würden. Trotzdem gebe es immer noch Defizite, wodurch viele Tiere leiden würden. Eine Verbesserung der Situation der Tiere sei auch im Interesse der Halter. Tierschützern sind die Pläne nicht ausreichend.
Es ist das Ziel, den Tierschutz umfassend zu stärken und bestehende Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen, wie es im Entwurf heißt. Einige gängige Haltungspraktiken in der Landwirtschaft sollen daher verboten oder mit neuen Schutzanforderungen versehen werden.
Es geht auch darum, die Kontrollen zu vereinfachen und die Sanktionen bei schweren Verstößen zu verschärfen. Der Gesetzentwurf soll vor der Sommerpause zunächst im Bundesrat behandelt werden, also spätestens am 5. Juli. Dann ist der Bundestag an der Reihe.
Eine Zusammenfassung:
Landwirtschaft
Es sollen zusätzliche Beschränkungen für Eingriffe eingeführt werden, die nicht der Behandlung von Krankheiten dienen. In Zukunft soll das Kappen der Schwänze von Lämmern verboten sein – bei Ferkeln soll es nur noch in bestimmten Fällen mit Auflagen erlaubt sein. Bei Kälbern muss eine Betäubung vorgeschrieben werden, wenn die Hörner ausgebrannt werden, was laut Ministerium bereits vielfach praktiziert wird.
Anbindehaltung
Grundsätzlich soll etwa für Esel, Ziegen und Rinder gelten: «Ein Tier darf nicht angebunden gehalten werden.» Eine Sonderregelung ist aber für die in Süddeutschland verbreitete Anbindehaltung von Rindern geplant: Ganzjährig soll sie in zehn Jahren verboten werden. Möglich bleiben soll aber eine «Kombi-Haltung».
Kleine Höfe mit höchstens 50 Rindern dürfen weiterhin Tiere anbinden, wenn sie draußen auf der Weide sind und mindestens zwei Mal pro Woche ins Freie gelassen werden. Özdemir bezeichnete dies als einen Kompromiss, um Tierschutz mit Natur- und Artenschutz auf Almen und Bergwiesen zu verbinden.
Schlachthöfe
Vorgeschrieben werden sollen künftig Videoaufzeichnungen in «tierschutzrelevanten» Bereichen von Schlachtanlagen. Das soll Behörden ein besseres Bild für Kontrollen verschaffen, etwa zu Betäubungsvorschriften.
Zirkus
Das Halten oder Zurschaustellen bestimmter Wildtiere wie Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde «an wechselnden Orten» soll verboten werden. Dabei sollen reisende Zirkusse vorhandene Tiere nicht abgeben müssen, sie dürfen laut Ministerium aber keine neuen anschaffen.
Qualzucht
Stärker eingedämmt werden sollen Methoden, Tiere auf ein bestimmtes Aussehen etwa von Augen, Fell und Ohren zu züchten. Es wolle ja auch kein Halter, «dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt», sagte Özdemir. Dafür soll eine Liste mit Anzeichen erweitert werden.
Das Züchten gesunder Tiere bleibe erlaubt, es gehe nicht um pauschale Verbote bestimmter Rassen, machte der Minister auch mit Blick auf zeitweisen Wirbel um Dackel klar. «Dieses Gesetz verbietet den Dackel nicht, es ist ein Pro-Dackel-Gesetz, weil es dem Dackel hilft, schmerzfrei zu leben.»
Online-Tierhandel
Es sollte nicht erlaubt sein, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen im Internet zum Verkauf anzubieten. Tier-Anbieter müssen ihre Daten auf Plattformen angeben, um eine Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Es sind auch verschiedene zusätzliche Anforderungen für Tierbörsen vorgesehen.
Sanktionen
Kommen sollen empfindlichere Sanktionen bei schwerwiegenden Tierschutzverstößen. Für das Töten eines Tieres ohne «vernünftigen Grund» sollen etwa bei beharrlicher Wiederholung oder vielen betroffenen Tieren künftig fünf statt drei Jahre Haft drohen. Für Versuche der Misshandlung oder Tötung eines Tieres soll der Bußgeldrahmen von 25.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro angehoben werden.
Reaktionen
Die Tierschutzorganisation «Vier Pfoten» monierte «zahlreiche Mängel und Leerstellen» in den Plänen und eine Abschwächung wichtiger Vorhaben wie des Verbots der Anbindehaltung. In einem ersten Entwurf war es in fünf Jahren geplant. Özdemir verwies darauf, dass im Ampel-Koalitionsvertrag von zehn Jahren die Rede ist.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch warf dem Grünen-Minister Einknicken vor der Bauernlobby vor. Der Unions-Agrarexperte Albert Stegemann (CDU) kritisierte dagegen «einseitige negative Folgen für die heimische Landwirtschaft.»








