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Noyb fordert von Meta Zustimmung für KI-Training von Nutzerdaten

Der Verein reicht Beschwerden in elf europäischen Ländern ein, um die Nutzung sofort zu stoppen und fordert aktive Zustimmung der Nutzer.

Meta schreibt in diesen Tagen massenhaft die Nutzer von Facebook, Instagram und Threads an, um sie über die Anpassung seiner Datenschutzerklärung zu informieren.
Foto: Jens Büttner/dpa

Die Datenschutzorganisation Noyb möchte rechtlich durchsetzen, dass der Facebook-Konzern Meta verpflichtet wird, seine Nutzerinnen und Nutzer vorab um Erlaubnis zu bitten, bevor KI-Modelle mit den Beiträgen europäischer Nutzer trainiert werden. Der Verein hat Beschwerden in elf europäischen Ländern eingereicht und fordert die Behörden auf, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten, um diese Nutzung sofort zu stoppen.

Meta schreibt in diesen Tagen massenhaft die Nutzer von Facebook, Instagram und Threads an, um sie über die Anpassung seiner Datenschutzerklärung zu informieren. «Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinie, da wir KI bei Meta ausweiten», heißt es in der E-Mail. In dem Text werden die Anwenderinnen und Anwender auch auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen.

Entwicklung einer eigenen «Meta AI»

Laut Datenschutzaktivisten von Noyb verstößt Meta gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), auch wenn persönliche Chat-Nachrichten von der KI-Nutzung ausgenommen sind. Anstatt nur eine Möglichkeit zum Widerspruch zu bieten, hätte Meta nach geltendem Recht die aktive Zustimmung der Nutzer einholen müssen, bevor KI genutzt wird, erklärte die von Datenschutzaktivist Max Schrems ins Leben gerufene Gruppierung. Deshalb wurden Beschwerden in Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Polen und Spanien eingereicht.

Im Wettlauf um die leistungsstärksten KI-Systeme gegen Konkurrenten wie OpenAI, Google und Microsoft entwickelt der Konzern an einer eigenen «Meta AI», die Texte und Bilder erzeugen können soll. Um dem System eigene Sprachkenntnisse beizubringen, wird die Software mit vielen Texten von menschlichen Nutzern trainiert. Im konkreten Fall handelt es sich um Einträge auf Facebook, Instagram. Ähnlich funktioniert das mit Fotos und anderen Bildern.

Bei Meta ist von «Beiträgen, Fotos und deren Bildunterschriften sowie Nachrichten, die du an eine KI sendest» die Rede. Die deutsche Verbraucherzentrale interpretiert das so, dass auch ein Beitrag, den man bei Facebook nur für Freunde oder bestimmte Menschen sichtbar gepostet hat, für das KI-Training benutzt werden kann. Nur private Nachrichten an Freunde, etwa im Messenger, sollen nicht verwendet werden.

Noyb: «Äußert besorgniserregend»

Noyb bemängelt, es bleibe unklar, zu welchem Zweck die KI-Technologie verwendet werden soll. Das widerspreche klar den Anforderungen der DSGVO. «Metas Datenschutzrichtlinie würde theoretisch jeden beliebigen Verwendungszweck erlauben. All das ist äußert besorgniserregend, weil es um die persönlichen Daten von etwa 4 Milliarden Menschen geht.» Meta vertritt die Auffassung, dass sein Vorgehen nicht gegen die DSGVO verstößt. In der Mail an die Nutzer heißt es: «Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern.»

Der Wiener Jurist Schrems hat bereits in zwei Klagen dem Facebook-Konzern Meta Angst eingejagt – und dabei zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof Datenabkommen zwischen den USA und Europa gekippt.

„Die Veranstaltung findet am 15. Mai um 18:00 Uhr im Konferenzraum statt.“

dpa