Ein Zivilgericht in Den Haag hob das Klimaurteil der ersten Instanz auf. Shell will bis 2030 eine Reduzierung von 50 Prozent erreichen.
Shell muss CO2-Ausstoß nicht drastisch reduzieren
Das Zivilgericht in Den Haag hat das Klimaurteil der ersten Instanz aufgehoben und die Klage von Umweltschützern gegen den britischen Öl- und Erdgaskonzern Shell abgewiesen. Dies bedeutet, dass Shell seinen CO2-Ausstoß nicht drastisch reduzieren muss. Der Energiekonzern hat somit einen Sieg errungen.
Im Jahr 2021 hatten die Zivilrichter in Den Haag den Klägern recht gegeben und Shell dazu verpflichtet, die CO2-Emissionen um 45 Prozent netto im Vergleich zu 2019 zu reduzieren. Diese Verpflichtung galt auch für die indirekten Emissionen der Zulieferer und Kunden von Shell. Zum Zeitpunkt der Klage hatte Shell auch einen Sitz in Den Haag.
Die Richter erklärten jedoch, dass Shell zwar verpflichtet sei, sich für den internationalen Klimaschutz einzusetzen. Es könne jedoch kein konkreter Prozentsatz für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes dem britischen Konzern auferlegt werden. Eine Verringerung der Erdgasproduktion könnte zu einer globalen Zunahme der Kohleförderung führen, was sich negativ auf das Klima auswirken würde.
Kläger gehen wahrscheinlich in Revision
Shell hat Berufung gegen das Urteil von 2021 eingelegt. Das Gericht gab dem Unternehmen Recht und entschied, dass es nicht verpflichtet ist, seine direkten Emissionen bei der Produktion und dem Vertrieb von Energie zu senken. Shell ist bereits auf einem guten Weg und strebt selbst an, bis 2030 eine Reduzierung um 50 Prozent zu erreichen.
Es gilt als sicher, dass der Hauptkläger, die Umweltorganisation Milieudefensie, bei der höchsten Instanz nun in die Revision geht. Für Milieudefensie ist Shell «einer der größten Klimaverschmutzer der Welt». Das Urteil kann auch Folgen für andere ähnliche Verfahren haben.