Das OLG Hamm wies den Antrag zurück, da er zu spät gestellt wurde und keine Befangenheit des Gutachters vorliegt.
RWE-Klage: Befangenheitsantrag abgewiesen, Verkündungstermin bleibt bestehen

Im Fall der Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen den Energiekonzern RWE hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen Befangenheitsantrag des Klägers gegen einen Sachverständigen zurückgewiesen. Der Antrag hat daher keine Auswirkungen auf den geplanten Verkündungstermin am 28. Mai.
Das Gericht nannte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mehrere Gründe für die Entscheidung, die am 15. Mai getroffen wurde. Der Antrag wurde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gestellt. Zudem waren dem Kläger alle Gründe, auf die das Gesuch gestützt wurde, bereits vor den mündlichen Verhandlungsterminen Mitte März bekannt, sagte ein Gerichtssprecher.
Gericht: Eine Befangenheit ließ sich nicht begründen
Die vorgebrachten Umstände könnten auch keine Befangenheit des Gutachters rechtfertigen. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger angab, dass die RWE-Tochtergesellschaft RWE Nuclear seit 2001 insgesamt drei Überwachungs- und Prüfaufträge an das Ingenieurbüro des Gutachters vergeben hatte.
Alle Aufträge standen im Zusammenhang mit dem Rückbau eines stillgelegten Kernkraftwerks. Ein Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer wurde beauftragt und führte die Arbeiten persönlich durch. Der Gutachter aus dem aktuellen Verfahren war nicht zuständig und nicht involviert, so das Gerichtsurteil.
OLG hat keine Zweifel an Neutralität des Gutachters
Der Kläger hatte auch aufgrund bestimmter Formulierungen bei der mündlichen Vorstellung des Gutachtens die Neutralität des Sachverständigen in Frage gestellt. Auch dieser Einwand wurde vom zuständigen Senat nicht akzeptiert.
Im Zivilprozess, der seit 2015 läuft, strebt der Landwirt und Bergführer Saúl Lliuya an, dass RWE sich an den Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Flutwelle des Gletschersees Palcacocha beteiligt. Er befürchtet, dass infolge der Erderwärmung eine solche Flutwelle durch einen Gletscherabbruch oder Felssturz ausgelöst werden könnte und sein Haus in der Stadt Huaraz treffen würde.
Kläger: RWE trägt Mitverantwortung an Gefahr
Der Kläger ist der Meinung, dass RWE eine Mitverantwortung für die Gefahr trägt, da das Unternehmen durch seinen Kraftwerkspark große Mengen Treibhausgase erzeugt. Die Stiftung Zukunftsfähigkeit und die Umweltorganisation Germanwatch unterstützen den Kläger. RWE betrachtet die Klage als rechtlich unzulässig.
Zu Beginn des Monats März präsentierten zwei Experten in einer mündlichen Verhandlung vor dem OLG ihr Gutachten und beantworteten Fragen. Sie schätzen, dass in den kommenden 30 Jahren keine ernsthafte Gefahr für das Hausgrundstück des Klägers durch Überflutung oder Schlammlawinen besteht.
Der Verkündungstermin sollte ursprünglich am 14. April stattfinden. Aufgrund des Befangenheitsantrags wurde er jedoch auf den 28. Mai verschoben.