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Kostenloses Handgepäck? EU-Abgeordnete für Neuregelung

Die politische Auseinandersetzung um Rechte für Fluggäste in der EU geht in die nächste Runde. Abgeordnete aus dem EU-Parlament gehen auf Konfrontationskurs mit den EU-Staaten.

Auch die Entschädigungszahlungen bei Verspätungen könnten neu geregelt werden. (Archivbild)
Foto: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Europaabgeordnete setzen sich parteiübergreifend für das Recht von Flugreisenden auf kostenloses Handgepäck ein. Im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments stimmte eine Mehrheit dafür, dass Passagiere in Zukunft das Recht haben sollen, zwei kleine Gepäckstücke ohne zusätzliche Gebühren mit an Bord nehmen zu dürfen. Gemäß dem Willen der Parlamentarier sollen sie ein kleines Gepäckstück wie eine Handtasche, einen Rucksack oder einen Laptop (Maximalmaße von 40x30x15 cm) sowie ein weiteres kleines Handgepäckstück wie einen Koffer mitführen dürfen.

Laut den Angaben darf der Koffer höchstens 46 Zentimeter hoch sein, außerdem dürfen alle drei Kanten zusammen maximal 100 Zentimeter lang sein. Die Abgeordneten möchten sicherstellen, dass Kinder unter zwölf Jahren kostenlos neben ihrer Begleitperson sitzen können. Bevor neue Vorschriften in Kraft treten können, muss jedoch noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten gefunden werden.

EU-Staaten wollen Entschädigung erst ab vier Stunden Verspätung

Der Ausgangspunkt der Diskussion ist ein vor Jahren eingereichter Vorschlag zur Reform der bestehenden Rechte für Flugreisende. In diesem Zusammenhang sollen auch Entschädigungszahlungen bei Verspätungen neu festgelegt werden.

Zu Beginn des Monats stimmten die EU-Staaten trotz des starken Widerstands aus Deutschland dafür, dass Fluggäste erst nach vier Stunden Verspätung entschädigt werden sollen. Die Vier-Stunden-Regel gilt laut dem Willen der Minister für Strecken bis zu 3.500 Kilometer. Bei längeren Flügen ist eine Wartezeit von sechs Stunden vorgesehen. Entsprechend des Kompromisses der EU-Staaten sollen künftig 300 bzw. 500 Euro Entschädigung gezahlt werden.

Bisher haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung ab einer Verspätung von drei Stunden, wenn die Airline dafür verantwortlich ist. Dies bedeutet konkret 250 Euro für Flüge bis 1.500 km, 400 Euro für Flüge bis 3.500 km und 600 Euro für Langstreckenflüge über 3.500 km.

Widerstand aus dem Europaparlament

Jan-Christoph Oetjen, der FDP-Europaabgeordnete und einer der Verhandlungsführer des Parlaments, hat Widerstand gegen die Position der EU-Staaten angekündigt. Seiner Meinung nach ist es eine rote Linie, die fraktionsübergreifend nicht überschritten werden sollte, von der Drei-Stunden-Regel abzuweichen.

Auch Vivien Costanzo, die verkehrspolitische Sprecherin der Europa-SPD, betonte, dass es nicht akzeptabel sei, die Entschädigungsregeln zu lockern. Jens Gieseke, ihr CDU-Kollege, erklärte, dass das Parlament klare und angemessene Verpflichtungen für die Beförderer festlegt.

Oetjen geht davon aus, dass die Verhandlungen mit den EU-Staaten im Oktober starten werden und hofft, «kurz vor Weihnachten oder Anfang nächsten Jahres mit dem Prozess fertig zu sein».

dpa