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Kreise: Bahn darf Verluste bei Cargo nicht mehr ausgleichen

Die EU-Kommission erhöht den finanziellen Druck auf die kriselnde Güterverkehrstochter der Bahn, DB Cargo. Der bundeseigene Mutterkonzern darf die horrenden Verluste künftig nicht mehr ausgleichen.

Die Bahn-Tochter DB Cargo muss finanziell bald auf eigenen Beinen stehen (Archivbild).
Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Die Güterverkehrstochter der Deutschen Bahn macht jedes Jahr Hunderte Millionen Euro Verlust, die vom Mutterkonzern immer ausgeglichen werden. Es sieht so aus, als ob die EU-Kommission diesem Vorgehen ein Ende setzen wird.

Die Deutsche Bahn (DB) wird den Verlustausgleich durch einen Ergebnisabführungsvertrag aus Wettbewerbsgründen untersagt bekommen, wie von Aufsichtsratskreisen bestätigt. Dies geht aus einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters hervor.

EU-Prüfung läuft seit Anfang 2022

Die Kommission hatte Anfang 2022 eine Untersuchung dieser Praxis eingeleitet. Laut den Kreisen steht sie kurz vor dem Abschluss. DB Cargo muss zukünftig finanziell eigenständig sein.

Die Wettbewerbsbehörde gewährt der Güterverkehrstochter daher rund zwei Jahre Zeit, um wieder profitabel zu werden. Als hundertprozentige Tochter im Konzernverbund der bundeseigenen Bahn kann sie jedoch weiter bestehen. Bereits geleistete Verlustausgleichszahlungen muss Cargo nicht erstatten.

«Die Bundesregierung, der Vorstand der DB AG und der DB Cargo AG sind sich darin einig, dass die seit Jahren andauernde wirtschaftliche Krise der DB Cargo AG dringend beendet werden muss und dafür akute Maßnahmen notwendig sind», teilte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) mit. 

«Daher wurde ein umfassendes Transformationsprogramm aufgesetzt, das es nun auch mit Blick auf das Beihilfeverfahren konsequent umzusetzen gilt, um eine rechtssichere Zukunft für die DB Cargo AG zu gewährleisten», hieß es weiter.

DB Cargo steckt mitten in der Transformation

Das Unternehmen ist bereits in einer umfangreichen Umstrukturierung, bei der vor allem in der Verwaltung Stellen abgebaut und Geschäftsbereiche umgestellt werden sollen. Es werden intensive Verhandlungen mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) geführt.

Der größte Teil der Verluste entsteht im sogenannten Einzelwagenverkehr. Dabei werden Ladungen direkt bei den Industriekunden abgeholt und die Waggons auf Rangierbahnhöfen zu langen Zügen zusammengestellt. Am Zielbahnhof werden diese dann wieder auseinander gebaut und die Waggons einzeln weiter transportiert.

Viele Experten sind der Meinung, dass ein wirtschaftlicher Betrieb dieses Angebots nicht realisierbar ist. Aus diesem Grund unterstützt die Bundesregierung den Einzelwagenverkehr mit einer Förderung.

dpa