Der Tiefbahnhof wird nicht mehr im Dezember 2026 eröffnen. Technische Probleme bei Digitalisierung und Bau sind Gründe.
Stuttgart 21: Fertigstellung verzögert sich weiter

Die Fertigstellung des Bauprojekts Stuttgart 21 verzögert sich weiter. Laut der Deutschen Presse-Agentur aus Kreisen der Projektpartner und des Bahn-Aufsichtsrates wird der Tiefbahnhof nicht mehr wie geplant im Dezember 2026 eröffnen. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet. Technische Probleme bei der Digitalisierung und beim Bau des Bahnhofs sind laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur der Grund für die Verschiebung.
Im Juli wurde von der Bahn noch verkündet, dass Stuttgart 21 im Dezember 2026 zumindest teilweise in Betrieb genommen werden soll. Der Fernverkehr und ein Teil des Regionalverkehrs sollen ab diesem Zeitpunkt in den neuen Tiefbahnhof fahren, während ein anderer Teil des Regionalverkehrs bis Juli 2027 weiterhin im alten oberirdischen Kopfbahnhof enden soll, wie die Deutsche Bahn (DB) zu diesem Zeitpunkt mitteilte.
Das Unternehmen nannte die Entzerrung von Sperrungen als Grund für die schrittweise Inbetriebnahme, die aufgrund der Arbeiten für den Anschluss der neuen Infrastruktur an die bestehenden Strecken erforderlich ist. DB-Infrastrukturvorstand Berthold Huber sagte im Juli, dass dies dazu beitragen könne, die Beeinträchtigungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Ursprünglich war geplant, den Tiefbahnhof im Dezember 2026 vollständig in Betrieb zu nehmen und den Betrieb im alten Kopfbahnhof einzustellen.
Inbetriebnahme bereits mehrfach verschoben
Das Projekt wird bereits seit 2010 gebaut. Die Inbetriebnahme wurde mehrmals verschoben, zuletzt auf Dezember 2026. Bei Abschluss der Finanzierungsvereinbarung im Jahr 2009 war geplant, dass es 2019 eröffnet wird.
Die Gründe für die mehrmaligen Verschiebungen sind laut Bahn unterschiedlich: Klagen gegen das Projekt und geänderte Auflagen etwa beim Brandschutz. Weitere Faktoren für die Verzögerungen seien der «geologisch anspruchsvolle Untergrund im Stuttgarter Stadtgebiet» oder aufwendige Genehmigungsverfahren durch geänderte Gesetze beim Artenschutz.
Das Vorhaben Stuttgart 21 repräsentiert nicht nur den Bau des neuen Hauptbahnhofs in der Landeshauptstadt, sondern auch die umfassende Neugestaltung des Bahnknotens Stuttgart. Es werden neue Bahnhöfe errichtet – beispielsweise ein neuer Fernbahnhof am Flughafen -, zahlreiche Kilometer Schienenwege und Tunnelröhren, Durchlässe sowie Brücken.
Das Bahnprojekt Stuttgart-Ulm umfasst neben Stuttgart 21 auch den Bau der bereits 2022 eröffneten Schnellfahrstrecke Wendlingen-Ulm. Der neue unterirdische Hauptbahnhof ist das Herzstück von Stuttgart 21 und wird im Gegensatz zum bisherigen Kopfbahnhof ein Durchgangsbahnhof sein.
Arbeiten komplizierter als gedacht
Im Zuge von Stuttgart 21 wird der Bahnknoten in Stuttgart als erster bundesweit vollständig digitalisiert. Züge des Fern- und Regionalverkehrs sowie S-Bahnen werden dann ausschließlich mit dem digitalen Zugsicherungssystem ETCS fahren. Traditionelle Lichtsignale werden im Stuttgarter Bahnknoten nicht mehr installiert.
Die Arbeiten sind jedoch komplizierter als erwartet, in der Präsentation für die letzte Sitzung des Lenkungskreises wurde festgestellt, dass die Arbeiten nach wie vor angespannt sind. Die umfangreichen Arbeiten zur Digitalisierung nannte die Bahn auch als Grund für die vorherige Verschiebung der Inbetriebnahme auf Dezember 2026.
Kosten steigen von Jahr zu Jahr
Die Ausgaben für das Projekt sind im Laufe der Jahre stark angestiegen. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 sind lediglich die Kostenverteilung bis zu einer Summe von über 4,5 Milliarden Euro festgelegt.
Bis vor kurzem schätzte die Bahn die aktuellen Kosten auf etwa 11 Milliarden Euro, und es wurde auch ein Puffer von 500 Millionen Euro eingeplant. Dieser ist mittlerweile fast aufgebraucht: In der Mai-Sitzung des Lenkungskreises informierte die Bahn die Projektpartner darüber, dass sich die Kosten inzwischen auf rund 11,3 Milliarden Euro summierten.
Im August entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH), dass die Bahn die milliardenschweren Mehrkosten alleine tragen muss. Das oberste Verwaltungsgericht des Landes lehnte einen Antrag auf Zulassung der Berufung der Bahn gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ab. Die bundeseigene Bahn kündigte Ende Oktober an, nicht weiter gegen das Urteil vorzugehen.








