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Landgericht München muss Lkw-Kartellprozess neu verhandeln

Mit einer Sammelklage wollen Lkw-Käufer von den Herstellern eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz eintreiben, weil diese Preise ausgetauscht hatten. Das Berufungsgericht macht ihnen Hoffnung.

Die Lkw-Hersteller bestreiten, dass den Käufern durch das Kartell ein Schaden entstanden sei.
Foto: Patrick Pleul/zb/dpa

Das Landgericht München muss erneut den größten Schadenersatzprozess gegen ein Lkw-Kartell verhandeln, da das Oberlandesgericht München das vor drei Jahren gefällte Urteil aufgehoben hat, da die Klage entgegen der Ansicht des Landgerichts zulässig sei.

Aber viele Fragen seien noch offen: «Der Rechtsstreit ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht insgesamt entscheidungsreif», erklärte der Kartellsenat des OLG und verwies das Verfahren deshalb zur erneuten Verhandlung zurück an das Landgericht.

Die EU-Kommission verhängte Bußgelder von fast vier Milliarden Euro gegen die Lkw-Konzerne DAF, Daimler, Iveco, Scania und Volvo/Renault, da sie von 1997 bis 2011 Verkaufspreise ausgetauscht hatten. MAN wurde als Kronzeuge straffrei gelassen. Die Käufer von rund 70.000 angeblich überteuert verkauften Lastwagen fordern von MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault 560 Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen. Ihre Ansprüche wurden an den Inkasso- und Rechtsdienstleister Financialright Claims abgetreten, der als alleiniger Kläger auftritt und im Erfolgsfall 33 Prozent Provision erhält.

Neubewertung im Berufungsverfahren

In der ersten Instanz war die Sammelklage gescheitert: Das Landgericht hatte sie 2020 als teilweise unzulässig, teilweise unbegründet abgewiesen. Die Klägerin Financialright Claims war nicht anspruchsberechtigt, da die Abtretungen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen und somit nichtig sind. Das Oberlandesgericht (OLG) kam jedoch zu einer anderen Bewertung im Berufungsverfahren.

Laut dem Kartellsenat ist das Vorgehen der Klägerin durch die Inkasso-Befugnis gedeckt. Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrmals entschieden, dass die Nichtigkeit der Forderungsabtretungen eine eindeutige und nicht nur eine geringfügige Überschreitung erfordert. Dies sei in diesem Fall nicht gegeben.

Bei der Klage geht es um eine Vielzahl von Lastwagen und Kunden aus verschiedenen Teilen Europas, um Ansprüche im komplexen Kartellrecht, auch um ausländisches Recht. Die Lkw-Käufer und Leasingnehmer sollen nicht mit dem Risiko einer solchen Bewertung belastet werden, wenn die Rechtslage schwierig ist. Die Klage sollte nicht abgewiesen werden, da die Inkasso- und Rechtsdienstleistungsfirma nach Ansicht der Lkw-Hersteller nicht berechtigt ist.

Der Senat wies auch den Einwand zurück, die Klage sei wegen ihres außergewöhnlichen Umfangs rechtsmissbräuchlich. Die Klägerin ist auch nicht verpflichtet, ihren Vertrag mit einem Prozessfinanzierer vorzulegen. Das hatten die Lkw-Hersteller verlangt mit der Begründung, die Bündelung Tausender Forderungen mit völlig unterschiedlichen Erfolgsaussichten und die wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Prozessfinanzierer mache es Financialright Claims schwer möglich, Vergleiche abzuschließen.

Das Oberlandesgericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Daimler Truck teilte mit, der Konzern prüfe, ob er Rechtsmittel einlege. «Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen.» Daimler betonte, das Urteil beschäftigt sich ausschließlich mit formalen Vorfragen der Klage und treffe keine Aussage über einen möglichen Schaden. «Wir werden uns auch weiterhin entschieden gegen unberechtigte Ansprüche zur Wehr setzen.»

Im Jahr 2016 stellte die EU-Kommission fest, dass die Lkw-Hersteller gegen das Kartellverbot verstoßen haben, indem sie Absprachen über Preise für mittelschwere und schwere Lkw sowie über den Zeitplan und die Weitergabe der Kosten für die Einführung von Abgastechnik getroffen haben. Ob den Lkw-Käufern durch das Kartell ein Schaden entstanden ist, wurde von der EU-Kommission nicht bestätigt. Die Lkw-Hersteller bestreiten dies.

dpa