Unternehmen sollen für Menschenrechtsverletzungen haften und Geschäftsmodell an Klimazielen ausrichten. Kostensteigerungen überschaubar, Haftbarkeit im Fokus.
EU-Lieferkettengesetz steht vor finaler Abstimmung

Es wurde lange debattiert – nun steht die wahrscheinlich letzte Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz bevor. Bei einem Ministerrat in Brüssel soll es nun endgültig verabschiedet werden. Das Vorhaben und seine Auswirkungen im Überblick:
Was ist das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes?
Das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes besteht darin, die Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Sie sollen auch einen Plan entwickeln, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel übereinstimmt, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Unternehmen, die betroffen sind, müssen laut EU-Parlament etwa vertragliche Zusagen von ihren Zulieferern erhalten. Falls erforderlich, sollten sie auch kleinen und mittleren Unternehmen, mit denen sie Geschäfte tätigen, helfen, damit diese den neuen Verpflichtungen gerecht werden können.
Was bedeutet das Gesetz für Verbraucher?
Der Referent für nachhaltigen Konsum im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Jochen Geilenkirchen, sieht in dem EU-Lieferkettengesetz eine Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher. «Es nimmt diejenigen für nachhaltige Produkte im Supermarkt in die Verantwortung, die wirklich dafür sorgen können: die Unternehmen», betonte er. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten durch Kaufentscheidungen ohnehin nicht korrigieren, was in der Lieferkette schieflaufe.
Ein Bericht des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat gezeigt, dass die erwarteten Kostensteigerungen durch das EU-Lieferkettengesetz überschaubar sind. Darüber hinaus ist es laut dem Bericht weniger wahrscheinlich, dass bestimmte Produkte aufgrund des bereits geltenden deutschen Lieferkettengesetzes wegfallen. Dem Verband ist nicht bekannt, dass infolge der Einführung des deutschen Gesetzes Produkte aus bestimmten Regionen weggefallen sind.
Wie unterscheiden sich europäisches und das deutsches Gesetz?
Einer der größten Unterschiede besteht in der Haftbarkeit: Im deutschen Gesetz ist es nicht vorgesehen, dass Unternehmen für Verletzungen der Sorgfaltspflicht haftbar gemacht werden – das EU-Gesetz erlaubt dies jedoch. Außerdem gilt das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen mit 1000 oder mehr Mitarbeitern. In den nächsten Jahren werden also in der Bundesrepublik mehr Unternehmen von der deutschen Version betroffen sein als von der EU-Variante.
Wie wurde das Gesetz im Verhandlungsprozess abgeschwächt?
Ursprünglich war ein Kompromiss zwischen den Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments vorgesehen, wonach Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz von den Vorgaben betroffen wären. Diese Schwelle wurde jedoch auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro weltweit gelten, nach vier Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4000 Mitarbeiter und 900 Millionen Euro Umsatz.
Was passiert bei Verstößen gegen das EU-Gesetz?
Die EU-Mitgliedstaaten müssen eine Aufsichtsbehörde benennen, die die Unternehmen überwacht. Diese Behörde soll befugt sein, Geldstrafen gegen Unternehmen zu verhängen, die sich nicht an die Vorschriften halten. Diese Geldstrafen können bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens betragen.
Was halten Wirtschaftsexperten von den Vorschriften?
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht die Regelung trotz der Änderungen kritisch. Diese seien aus Sicht der Wirtschaft zwar positiv zu bewerten, aber «auch leicht abgespeckt bleibt die EU-Lieferkettenrichtlinie wenig praxistauglich und wird viel Bürokratie mit sich bringen», sagte DIHK-Präsident Peter Adrian. Rechtsunsicherheit bestehe weiter.
Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), befürwortete das Vorhaben nachdrücklich. Er warnte davor, dass Deutschland ohne eine EU-Version des Gesetzes erheblichen wirtschaftlichen Schaden erleiden würde.
Welche Rolle hat Deutschland bei der Verhandlung gespielt?
Mitte März signalisierte eine ausreichende Mehrheit der EU-Länder im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten ihre Zustimmung, während sich Deutschland enthielt. Der Grund dafür war die Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung. In Brüssel werden wichtige EU-Gesetze häufig ohne deutsche Zustimmung verabschiedet. Wenn die Bundesregierung keine einheitliche Position finden kann, schwächt dies die Verhandlungsposition Deutschlands in Brüssel.
Die FDP hat in diesem Fall darauf bestanden, dass Deutschland dem Gesetz nicht zustimmt, aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen. Im Gegensatz dazu unterstützen Politiker von SPD und Grünen die Regelung.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzestext muss nun nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach haben die EU-Staaten gut zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte bereits an, dass es keine Doppelbelastung durch das deutsche und das europäische Lieferkettengesetz geben solle. Gesetzgeberisch werde die Ampel dafür sorgen, dass Bürokratie beschränkt werde. Das Bundesentwicklungsministerium teilte mit, es werde Unternehmen bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen. Unter anderem soll es kostenlose Beratung für Firmen geben.








