Unternehmen sollen künftig weniger Berichte über Menschenrechtsstandards abgeben müssen, jedoch gibt es Kritik und Kontroversen.
Neue Regeln für Lieferkettengesetz in Deutschland

Unternehmen müssen in Zukunft weniger Berichte über die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten vorlegen. Verstöße gegen Sorgfaltspflichten sollen nur noch in schwerwiegenden Fällen bestraft werden, wie aus einem Gesetzentwurf zum Lieferkettengesetz hervorgeht, den das Bundeskabinett in Berlin beschlossen hat.
Vermieden würden durch EU- und deutsche Gesetzgebung entstehende «doppelte Berichtspflichten». Dabei gelte das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nahtlos weiter bis zur Ablösung durch ein Gesetz, das die europäische Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht überführt, so das Bundessozialministerium. In der EU werde derzeit über Änderungen verhandelt.
Das Lieferkettengesetz, das seit 2023 in Kraft ist, zielt darauf ab sicherzustellen, dass bei Produkten, die im Ausland für den deutschen Markt hergestellt werden, bestimmte Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden. Unternehmen waren verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen. Die aktuelle Entschärfung basiert auf Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag zur Reduzierung der Bürokratie.
Kritik am Kabinettsbeschluss
Die im Kabinett auf den Weg gebrachten Neuregelungen stießen auf Kritik unterschiedlicher Seiten. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Statt das Lieferkettengesetz wie mehrfach versprochen abzuschaffen, wird es in seiner Belastungswirkung bestätigt.»
Der Menschenrechtsexperte Armin Paasch von der Hilfsorganisation Misereor hingegen kritisierte die Novelle als «völkerrechtlich unzulässigen Rückschritt beim Menschenrechtsschutz in der Wirtschaft». Die Grünen werfen der schwarz-roten Koalition eine Verwässerung bisheriger Lieferketten-Regeln vor.
Bas sieht ausgewogene Neuregelung
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte: «Mit der Streichung der Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz setzen wir den Koalitionsvertrag zügig um, um Unternehmen weiter zu entlasten.» Gleichzeitig lasse die Regierung beim Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie dem Schutz vor Arbeitsausbeutung nicht nach.