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Lkw-Maut wird ausgeweitet – Ausnahmen für Handwerker

Das Nutzungsentgelt für Lastwagen bringt dem Staat Milliardeneinnahmen – künftig noch mehr. Denn die Maut wird am Montag ausgeweitet. Was das bedeutet.

Die Lkw-Maut wird ausgeweitet.
Foto: Marc Tirl/dpa-Zentralbild/dpa

Am Montag wird die Lkw-Maut in Deutschland erweitert. Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr genutzt werden, müssen dann auch Autobahnen und Bundesstraßen mautpflichtig nutzen – Handwerker sind ausgenommen. Durch die Erweiterung erzielt der Staat milliardenschwere Mehreinnahmen.

Milliardeneinnahmen durch Lkw-Maut

Die Lkw-Maut wurde 2005 in Deutschland auf den Bundesautobahnen eingeführt und mittlerweile auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Sie gilt bislang für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mindestens 7,5 Tonnen. Ebenfalls neu eingeführt wurde ein CO2-Aufschlag. Im Jahr 2023 betrugen die Einnahmen aus der Lkw-Maut laut Verkehrsministerium etwa 7,4 Mrd. Euro.

Die Einnahmen aus der Lkw-Maut werden – nach Abzug der Kosten für Erhebung, Kontrolle und Mautharmonisierung – zur Hälfte für die Bundesfernstraßen und die andere Hälfte für Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität und dabei vor allem für die Schiene genutzt, so das Ministerium. Die Lkw-Maut ist somit eine bedeutende Einnahmequelle des Bundes für den Erhalt und die Erweiterung der Verkehrsnetze.

Ausweitung der Lkw-Maut 

Die Anpassungen an der Lkw-Maut stammen aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2021. Darin wird unter anderem festgehalten, dass der gewerbliche Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbezogen werden soll. Die zusätzlichen Einnahmen sollen für die Mobilität verwendet werden.

Die Handwerker-Ausnahme besagt, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen von der Lkw-Maut befreit sind, wenn sie für den Transport von Material, Ausrüstung oder Maschinen oder für die Lieferung handwerklich hergestellter Güter benötigt werden. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat eine Liste von handwerklichen Tätigkeiten veröffentlicht, die von dieser Ausnahme betroffen sind. Handwerksfahrzeuge, die die Bedingungen erfüllen, können dem Lkw-Mautbetreiber Toll Collect gemeldet werden.

Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums sagte, dass voraussichtlich rund 330.000 Fahrzeuge von der Ausweitung der Mautpflicht betroffen sein werden. Im Jahr 2024 wurden prognostizierte Mehreinnahmen von etwa 500 Millionen Euro erwartet, und in den Folgejahren jeweils rund 1,2 Milliarden Euro – einschließlich der Einnahmen aus einem Mautteilsatz für CO2-Emissionen im Verkehr. Die tatsächlichen Mauteinnahmen waren stark von der konjunkturellen Entwicklung abhängig.

Handwerk für Nachbesserungen

«Es ist erfreulich, dass die Politik beim Thema Lkw-Maut ein Ohr für die Situation der Handwerksbetriebe gehabt hat», sagte Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Das Handwerk sei richtigerweise von der Ausweitung weitestgehend ausgenommen worden. «Wichtig und zentral ist, dass keine weiteren zusätzlichen Kosten auf die Betriebe zukommen.»

Laut Dittrich sei die Bürokratie der Voranmeldung, die mit der Mautausnahme verbunden ist, sehr überschaubar. Einige unnötige und belastende Detailregelungen wie die Mautpflicht für Fahrten zur Werkstatt oder eine enge Definition von mautfreier handwerklicher Produktion im Lebensmittelhandwerk müssten noch dringend in der Umsetzungspraxis verbessert werden. Der CDU-Abgeordnete Christian Hirte betonte, dass deutlich mehr gewerbliche Tätigkeiten von der Maut befreit werden sollten.

Wohnmobile

Zu Wohnmobilen heißt es beim ADAC, die meisten seien für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und blieben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei. Keine Mautpflicht gebe es generell für Fahrzeuge, die mit einer Wohneinrichtung – also zum Beispiel Betten und Wohnraum – dauerhaft und fest ausgestattet wurden und die ausschließlich der Personenbeförderung dienten. Laut ADAC gibt es aber etliche Fahrzeuge auf Lkw- oder Omnibus-Chassis, die auf den ersten Blick von außen nicht eindeutig wie ein Wohnmobil aussehen, einige seien auch mit Lkw-Zulassung unterwegs. Zu empfehlen sei daher eine Zulassung als «sonstiges Kfz Wohnmobil».

dpa