Mehr als 15.000 Hotels aus ganz Europa klagen auf Schadenersatz für erzwungene Preisbindungen zwischen 2004 und 2024. Hoteliers könnten bis zu 30 Prozent der gezahlten Provisionen zurückbekommen.
Hotellerie gegen Booking.com: Sammelklage wegen Preisbindungen
Europas Hotellerie plant, das Reiseportal Booking.com vor Gericht zu verklagen. Laut der europäischen Hotelallianz Hotrec haben sich bis zum 29. August mehr als 15.000 Hotels aus ganz Europa einer Sammelklage angeschlossen. Das Ziel ist es, Schadenersatz für erzwungene Preisbindungen zwischen 2004 und 2024 zu erhalten.
Koordiniert wird die Klage von der «Stichting Hotel Claims Alliance», unterstützt von Hotrec und mehr als 30 nationalen Verbänden, darunter auch der deutsche Hotelverband IHA. Die Klageschrift wolle man bis Jahresende beim Bezirksgericht Amsterdam einreichen, so Hotrec. Laut der Klage-Website könnten Hoteliers bis zu 30 Prozent der gezahlten Provisionen zuzüglich Zinsen zurückerhalten.
Viele Hotels aus Italien, gefolgt von Deutschland
Die meisten Anmeldungen stammen aus Italien mit etwa 3.000 Hotels, gefolgt von Deutschland, den Niederlanden, Griechenland und Österreich, wie der italienische Hotelverband Federalberghi mitteilte. Aus Deutschland nehmen laut IHA rund 2.000 Hotels teil – zusätzlich zu den weiteren 2.000 Häusern, die bereits 2020 Parallelverfahren in Amsterdam und Berlin gegen Booking.com führen.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024. Laut diesem Urteil könnten Bestpreisklauseln gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Diese Klauseln verbieten Hotels, ihre Zimmer beispielsweise auf ihrer eigenen Website günstiger anzubieten, um Trittbrettbuchungen zu verhindern. Den Fall muss jedoch ein Gericht in Amsterdam abschließend klären. Das Reiseportal hat die Klauseln aufgrund des Digital Markets Act im Jahr 2024 abgeschafft.
Booking.com weist Vorwürfe zurück
Hotrec-Präsident Alexandros Vassilikos sprach von einer «überwältigenden Resonanz». Die Hotellerie sei geeint und fordere, «dass der dominierende Gatekeeper sein Marktverhalten ändert und die Verantwortung für sein Fehlverhalten übernimmt».
Booking.com hat die Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, dass das EuGH-Urteil nicht den Weg für Schadenersatzansprüche ebnet.