Mehr als 400.000 Anlagen in Betrieb, Nachfrage steigt, Bürokratieabbau geplant, Solarpaket in Verhandlung für Vereinfachungen.
Boom der Balkonkraftwerke – Entwicklung und Zukunft

Immer mehr deutsche Balkone sind mit Solarzellen ausgestattet. In den letzten Jahren haben die sogenannten Balkonkraftwerke einen regelrechten Aufschwung erlebt, da sie eine relativ einfache und erschwingliche Möglichkeit bieten, sich als Mieter an der Energiewende zu beteiligen oder einfach Stromkosten zu sparen. Auch die Politik befasst sich mit den steckerfertigen Solaranlagen, wie sie korrekt genannt werden. Es gibt jedoch noch einige Herausforderungen. Ein Überblick über Stand, Entwicklung und Zukunft.
So viele Balkonkraftwerke gibt es
Mittlerweile sind laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur mit Stand vom 2. April mehr als 400.000 der sogenannten steckerfertigen Solaranlagen in Betrieb. Im ersten Quartal wurden über 50.000 neue Anlagen registriert. Es ist anzunehmen, dass die tatsächlichen Zahlen noch höher liegen, da nicht alle Anlagen registriert sind und Anlagen auch nachgemeldet werden können. Im Vergleich dazu waren vor neun Monaten – Mitte 2023 – etwa 230.000 Anlagen als in Betrieb gemeldet.
Die meisten Anlagen gibt es mit weit über 80.000 in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern mit mehr als 60.000 und Niedersachsen mit mehr als 50.000. Für Baden-Württemberg wurden Anfang April knapp 50.000 Anlagen angezeigt, die Realität dürfte auch hier darüber liegen. Grob folgt die Verteilung also den Landes- und Bevölkerungsgrößen, Schlusslichter sind entsprechend die Stadtstaaten und das Saarland.
Geht das Wachstum weiter?
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hält es für wahrscheinlich, «dass die Nachfrage nach Solartechnik insgesamt auch 2024 weiter zunehmen wird», sagt Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Allerdings werde sich das Marktwachstum abflachen, das in der Vergangenheit noch im dreistelligen Prozentbereich gelegen habe. Es liege in der Natur der Sache, dass sich das nicht beliebig oft wiederholen lasse. Zudem habe es zuletzt unter anderem durch die Energiekrise im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine eine Sonderkonjunktur gegeben, die jetzt etwas abebbe.
Ein Stück weit helfen könnte die zum Monatswechsel in Kraft getretene Änderung bei der Registrierung neuer Balkonkraftwerke. «So wie jede unverhältnismäßige Marktbarriere die Nachfrage bremst. So führt umgekehrt fast jeder Abbau von Bürokratie zu einer Belebung der Nachfrage», sagt Körnig. «Wir begrüßen die vereinfachte Registrierung der Steckersolargeräte ab dem 1. April sowie weitere Anstrengungen der Bundesregierungen zum Bürokratieabbau außerordentlich.» Die Bundesnetzagentur hat zum 1. April die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister bereits vereinfacht und verweist auf weitere geplante Maßnahmen in einem geplanten Solarpaket.
Solarpaket soll von Bürokratie entlasten – und hängt fest
Bereits im vergangenen August hatte das Bundeskabinett ein Solarpaket auf den Weg gebracht. Es beinhaltet die Reduzierung bürokratischer Hindernisse für den Ausbau der Solarenergie. Allerdings steckt das Paket seit Monaten in den parlamentarischen Diskussionen fest. Besonders umstritten ist die gezielte Förderung der heimischen Solarindustrie mit Steuergeldern angesichts der chinesischen Dumpingpreise. Die FDP lehnt dies ab. Neben dem Solarpaket verhandeln die Ampel-Fraktionen auch über eine Reform des Klimaschutzgesetzes, die ebenfalls kontrovers ist. Eine Einigung über beide Vorhaben könnte bald erfolgen.
«Wir hoffen, dass es noch im April zu einer Verabschiedung des Solarpakets I im Bundestag kommen wird», heißt es dazu vom BSW. Der Gesetzesentwurf enthält eine ganze Reihe an Maßnahmen zum Bürokratieabbau, unter anderem ist vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wird dann ausreichend sein.
Erleichterungen für Wohnungseigentümer und Mieter
Die Regierung plant, es Wohnungseigentümern und Mietern einfacher zu machen, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Dies betrifft speziell Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte soll als privilegierte Maßnahme eingestuft werden. Dies bedeutet, dass Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) solche baulichen Veränderungen nicht einfach blockieren können – zum Beispiel Umbauten für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation.
Vermieter und die WEG sollen nach wie vor ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Allerdings wäre es nicht mehr grundsätzlich strittig, ob eine solche Anlage überhaupt installiert werden darf – es soll also einen Anspruch darauf geben.
Bisher stellt die Installation eines Steckersolargeräts laut Justizministerium im Regelfall eine bauliche Veränderung dar und bedarf einer Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung. «In der Praxis kann es schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erlangen», heißt es im Gesetzentwurf.
Geplant ist, dass Mieter in Zukunft vom Vermieter grundsätzlich die Genehmigung für die notwendige bauliche Veränderung zur Installation eines Balkonkraftwerks verlangen können. Allerdings besteht kein Anspruch auf Erlaubnis, wenn die Installation dem Vermieter nicht zugemutet werden kann, so das Justizministerium. Der Deutsche Mieterbund kritisierte in einer Bundestags-Anhörung, dass unklar sei, was dies genau bedeute.








