Mehr Chancen für Ausländer mit Berufserfahrung und Abschluss, weniger Bürokratie und verkürzte Verfahren.
Neue Regelungen für Fachkräfteeinwanderung in Deutschland

Heute tritt ein zentrales Element des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft, das Ausländern aufgrund ihrer berufspraktischen Erfahrung einen Aufenthalt ermöglicht.
«Fachkräfte mit Abschluss und Berufserfahrung können dann auch ohne vorheriges Anerkennungsverfahren einreisen und in Deutschland arbeiten», sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) werteten den Schritt als einen wichtigen Baustein, um der Fachkräftelücke in Deutschland etwas entgegenzusetzen.
Berufserfahrung und Abschluss
In Zukunft dürfen Personen aus Drittstaaten in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben. Eine in Deutschland anerkannte Ausbildung ist nicht mehr erforderlich. Dies soll die Bürokratie reduzieren und die Verfahren verkürzen. Der Arbeitsplatz in Deutschland muss ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro garantieren – bei Tarifbindung des Arbeitgebers reicht eine Vergütung gemäß des Tarifvertrags aus.
Anerkennungspartnerschaft
Wenn die Berufsqualifikation weiterhin anerkannt werden muss – wie zum Beispiel in vielen Gesundheits- und Pflegeberufen – und sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten, dann kann das Verfahren auch in Zukunft erst nach der Einreise nach Deutschland beginnen. Arbeitgeber und die angehende Fachkraft verpflichten sich in diesem Fall, die Anerkennung nach der Einreise zu beantragen und das Verfahren aktiv voranzutreiben.
Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sich in Deutschland nebenbei weiterzubilden oder bereits zu arbeiten. Um eine Anerkennungspartnerschaft einzugehen, sind ein Arbeitsvertrag sowie eine im Ausbildungsstaat anerkannte, mindestens zweijährige Berufsqualifikation oder ein Hochschulabschluss erforderlich. Zudem werden deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau A2 verlangt.
Anstellung bis zu acht Monate
Zur Deckung von zeitweilig besonders hohem Arbeitskräftebedarf wird eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung ermöglicht. «Für Arbeitgeber ist dies eine gute Möglichkeit, ausländische Fachkräfte anzuwerben und bis zu acht Monate einzustellen», so das Innen- und Arbeitsministerium. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Die Bundesagentur für Arbeit hat hierfür für das Jahr 2024 ein Kontingent von 25.000 festgelegt.
Leichter Jobben neben Studium
Auch in anderen Sektoren gibt es Veränderungen. So ist es möglich, dass – aufgrund von Engpässen im Pflegebereich – zukünftig auch qualifizierte Pflegehilfskräfte nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Es ist erforderlich, dass die Ausbildung zur Pflegehilfskraft in Deutschland absolviert oder anerkannt wird. Nicht-EU-Ausländer dürfen Nebenbeschäftigungen ausüben und haben mehr Zeit, um ihre beruflichen Qualifikationen anerkennen zu lassen, wenn sie zu Bildungszwecken oder für Sprachkurse nach Deutschland kommen.
Ausländische Studierende und Auszubildende sollen die Möglichkeit haben, neben ihrem Studium oder ihrer Ausbildungsplatzsuche einfacher zu jobben. Bei der Berufsausbildung entfällt die bisherige Vorrangprüfung, wodurch Ausbildungsbetriebe ihre freien Stellen schneller besetzen können. Zudem wird für geduldete Personen, die ihren Lebensunterhalt sichern können, eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung eingeführt.
Regierung zuversichtlich
Faeser sagte: «Wir sorgen dafür, dass die Fachkräfte in unser Land kommen können, die unsere Wirtschaft seit Jahren dringend braucht.» Stark-Watzinger betonte: «Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen, vor der wir stehen.» Mehr Fachkräfteeinwanderung solle organisiert werden. Heil meinte, zusammen mit einer starken Aus- und Weiterbildung und einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie älteren Beschäftigten sei der Fachkräftezuzug der richtige Weg, «um unser Potenzial als drittstärkste Volkswirtschaft voll auszuschöpfen und so auch unseren Wohlstand zu sichern».
Nachbesserungen gefordert
Dass Personen aus Drittstaaten künftig eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen können, ohne vorher Qualifikationen anerkennen lassen zu müssen, nannte der Migrationsexperte Martin Lange am ZEW Mannheim einen «einen Paradigmenwechsel in der Einwanderungspolitik».
Allerdings müsse ein «unverhältnismäßig hohes Einkommen» nachgewiesen werden. «Hier sollte die Bundesregierung nachbessern, um mehr Zuwanderung über diesen Kanal zu ermöglichen», so Lange. «Der große Wurf ist die Reform dennoch nicht, da die Einwanderung aus Drittstaaten viel attraktiver gestaltet werden müsste: Administrative Hürden und hohe Verdienstschwellen müssen abgebaut werden», forderte Lange.
Kritik an unzureichendem Spurwechsel
Die erste Stufe der neuen Regelungen für die Fachkräfteeinwanderung traten bereits im November 2023 in Kraft. Sie umfasste vor allem Erleichterungen bei der «Blauen Karte EU» und bei anerkannten Fachkräften. Die dritte Stufe, unter anderem mit einer neuen Chancenkarte zur Jobsuche, folgt zum 1. Juni 2024.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisierte den als unzureichend empfundenen sogenannten Spurwechsel. Im Dezember wurde beschlossen, dass im Falle der Rücknahme eines Asylantrags die Möglichkeit besteht, eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft für Asylbewerber in Deutschland zu erhalten.
«Um zu einer wirkungsvollen Umsetzung dieses Schritts zu kommen, müssen die Kapazitäten der Ausländerbehörden ausgebaut werden», sagte der flüchtlingspolitische Sprecher von Pro Asyl, Tareq Alaows. Außerdem müssten Bildungszertifikate schneller anerkannt werden. «Solange die Regelung nicht entsprechend vervollständigt wird, erwarten wir keine großen Auswirkungen.»








