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Mehr Rechte für Nutzer – EU-Datengesetz greift

Die Kaffeemaschine als Datenschatz? Ein neues EU-Gesetz macht Gerätedaten den Nutzerinnen und Nutzern zugänglich. Nicht nur sie sollen davon profitieren.

Daten, die etwa Geräte für das «smart Home» sammeln, sollen Nutzerinnen und Nutzern ab Freitag leichter zugänglich gemacht werden. (Symbolbild)
Foto: Britta Pedersen/zb/dpa

Verbraucher und Verbraucherinnen erhalten mehr Rechte an den Daten, die ihre vernetzten Geräte sammeln. Das EU-Datengesetz («EU-Data-Act») gilt nun auch für Smart-TVs, moderne Küchengeräte, Autos und einige industrielle Maschinen. Hersteller müssen nun sowohl für alte als auch neue Geräte offenlegen, welche Informationen gesammelt werden und wie Nutzer darauf zugreifen können.

Das Datenschutzgesetz der EU wurde bereits Anfang 2024 verabschiedet und wird nun umgesetzt. Es zielt darauf ab, Verbrauchern zu ermöglichen, ihre Gerätedaten, beispielsweise zur Nutzung, bei Bedarf auch an andere Dienste weiterzugeben – beispielsweise für Reparaturzwecke. Dies soll letztendlich zu kostengünstigeren und einfacheren Dienstleistungen führen.

Des Weiteren sollen gemäß den Plänen der EU durch den großzügigeren Austausch von Daten neue Geschäftsfelder entstehen oder bestehende erweitert werden.

Viele Geräte betroffen – Wirtschaftsverbände üben Kritik

Laut EU-Verordnung gelten die Regeln für alle sogenannten vernetzten Geräte. Die Vorgaben schließen dabei ausdrücklich auch Geräte mit kabelgebundener Datenübertragung ein. Eine Kaffeemaschine, die etwa zu Reparaturzwecken per Kabel Daten übertragen könnte, fällt ebenso unter das Datengesetz wie «smarte» Geräte, die per drahtloser Verbindung oder App gesteuert werden. 

Zu den betroffenen Daten gehört «jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen». Entscheidend ist also eher, ob das betroffene Gerät Daten über seine Nutzung, Leistung oder Umwelt generiert oder sammelt – und weniger, wie es das tut. Die Liste betroffener Branchen und Gesellschaftsbereiche ist also umfassend.

Die Verordnung wird sowohl vom Digitalverband Bitkom als auch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisiert, da es in Deutschland an festen Ansprechpartnern in den Behörden mangelt. Aufgrund der EU-Verordnung herrscht in Deutschland daher noch erhebliche Unsicherheit.

dpa