Banken müssen ab dem 9. Oktober Überweisungen in Sekunden prüfen und durchführen, um Betrug zu verhindern.
Instant Payments: Neue EU-Regeln für Echtzeitüberweisungen

„Zeit ist Geld: Seit fast acht Jahren sind Überweisungen in Europa binnen Sekunden technisch möglich. Ab dem 9. Oktober müssen Banken ihren Kunden nun verpflichtend Echtzeitzahlungen (Instant Payments) anbieten. Zusätzlich treten an diesem Stichtag neue EU-Vorgaben in Kraft, die Verbraucher besser vor betrügerischen oder fehlerhaften Geldtransfers schützen sollen.“
Was bedeutet Echtzeitzahlung?
In der Bankenbranche war es lange Zeit üblich, Überweisungen zu sammeln und dann stapelweise zu bearbeiten. Selbst Aufträge, die Kunden online eingereicht haben, wurden normalerweise mit Verzögerung ausgeführt. Mit Instant Payments garantieren die Anbieter, dass das Geld innerhalb von zehn Sekunden von einem Konto auf ein anderes überwiesen wird – und das rund um die Uhr, auch nachts und an Wochenenden.
Gibt es Instant Payments nicht längst?
Seit dem 9. Januar 2025 müssen Banken und Sparkassen in Europa unabhängig von Tag und Stunde empfangenes Geld dem Empfängerkonto direkt gutschreiben. Die Gebühren für Echtzeitüberweisungen dürfen seither zudem nicht höher sein als für herkömmliche Überweisungen. Nun kommt die Pflicht zum Geldversand in Echtzeit hinzu, wenn Kunden diese Option wünschen.
Wie sollen sekundenschnelle Überweisungen sicherer werden?
Ab dem 9. Oktober müssen Banken bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe überprüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird innerhalb von Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann basierend darauf entscheiden, ob er das Geld überweist oder nicht.
Wieso wird das eingeführt?
Bisher müsse ein Zahler den Daten vertrauen, die ihn per Rechnung oder E-Mail erreichen, sagt Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). «Allein anhand dieser Daten können Sie als Zahler nicht entscheiden: Sind das saubere Daten?» Künftig würden Daten zwischen Geldhäusern für den Zahler transparent abgeglichen, bevor die Zahlung ausgeführt wird, erläutert Beyritz.
Wie sieht so eine Empfängerüberprüfung praktisch aus?
Derjenige, der eine Überweisung ausgefüllt hat, erhält innerhalb weniger Sekunden eine der folgenden Rückmeldungen:
- Name und IBAN stimmen überein
- Name und IBAN stimmen fast überein (mit Angabe des korrekten Namens)
- Name und IBAN stimmen nicht überein
Es ist nicht zwangsläufig ein Betrug, wenn die Bank dem Kunden bei einer Empfängerüberprüfung mitteilt, dass etwas mit den Daten nicht übereinstimmt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn auf der Überweisung der Name des Ladenschildes steht, den der Zahlende kennt, die Bank jedoch das Konto auf den Namen des Firmeninhabers führt.
Der Kunde entscheidet selbst auf Grundlage des Feedbacks der Bank, ob er die Überweisung freigibt oder nicht – auf eigenes Risiko.
Kostet der Check den Kunden was?
Zusätzlich Entgelte und Gebühren für die Kundschaft sollte der neue Service nach Maßgabe der Europäischen Union nicht nach sich ziehen. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) informiert: «Weder Zahler noch Zahlungsempfänger zahlen für die Empfängerüberprüfung.»
Wenn ich bei einer Überweisung Fehler mache, ist das Geld weg?
In solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln: „Wie bei einem Betrugsverdacht sollte man sofort die Bank informieren. Wenn das Geld bereits auf das andere Konto überwiesen wurde, kann eine Rücküberweisung beantragt werden. Die Bank des Überweisenden kontaktiert dann die andere Bank, und diese ihrerseits den Kunden, auf dessen Konto das Geld fälschlicherweise gutgeschrieben wurde. Es gibt jedoch keine Garantie, dass man das Geld zurückerhält.“
Was ist die rechtliche Grundlage für die Empfängerüberprüfung?
Die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) ist Teil einer EU-Verordnung (EU 2024/886), die ab dem 9. Juli 2027 in der gesamten Europäischen Union gilt. Ihr Ziel ist es, insbesondere beim Online-Banking zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Empfängerüberprüfung bei Euro-Überweisungen wird auch am Bankschalter durchgeführt, wenn ein Überweisungsbeleg abgegeben wird.
Wo gelten die neuen Regeln?
Die Überprüfung der Empfänger existiert für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen zwischen Zahlungskonten im Euroraum.
Der Euro-Zahlungsverkehrsraum («Single Euro Payments Area»/SEPA) umfasst die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt und San Marino. Das Ziel der IBAN («International Bank Account Number») ist es, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in diesen 36 Ländern grenzüberschreitend zu standardisieren und zu beschleunigen.
Die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Es ist keine Empfängerüberprüfung für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie die Schweiz vorgesehen.