Banken müssen ab 9. Oktober Echtzeitzahlungen anbieten, um Kunden vor Betrug zu schützen. Gebühren bleiben gleich.
Instant Payments: Neues EU-Gesetz ermöglicht blitzschnelle Überweisungen
Zeit ist Geld: Seit fast acht Jahren sind Überweisungen in Europa technisch innerhalb von Sekunden möglich. Ab dem 9. Oktober sind Banken nun verpflichtet, ihren Kunden solche Echtzeitzahlungen (Instant Payments) anzubieten. Zudem treten an diesem Stichtag neue EU-Vorgaben in Kraft, die Verbraucher vor betrügerischem oder fehlerhaftem Geldtransfer besser schützen sollen, da Fehler bei Überweisungen teuer werden können.
Was bedeutet Echtzeitzahlung?
In der Bankenbranche war es lange Zeit üblich, Überweisungen zu sammeln und dann stapelweise abzuarbeiten. Auch Aufträge, die Kunden online einstellten, wurden normalerweise erst mit Verzögerung ausgeführt. Bei Instant Payments versprechen die Anbieter, dass das Geld innerhalb von zehn Sekunden von einem Konto auf ein anderes Konto überwiesen wird – und das rund um die Uhr, auch nachts und an Wochenenden.
Gibt es Instant Payments nicht längst?
Seit dem 9. Januar 2025 müssen Banken und Sparkassen in Europa unabhängig von Tag und Stunde empfangenes Geld dem Empfängerkonto direkt gutschreiben. Die Gebühren für Echtzeitüberweisungen dürfen seither zudem nicht höher sein als für herkömmliche Überweisungen. Nun kommt die Pflicht zum Geldversand in Echtzeit hinzu, wenn Kunden diese Option wünschen.
Wie sollen sekundenschnelle Überweisungen sicherer werden?
Ab dem 9. Oktober müssen Banken bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe überprüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird innerhalb von Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann basierend darauf entscheiden, ob er das Geld überweisen möchte oder nicht.
Wieso wird das eingeführt?
Bisher müsse ein Zahler den Daten vertrauen, die ihn per Rechnung oder E-Mail erreichen, sagt Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). «Allein anhand dieser Daten können Sie als Zahler nicht entscheiden: Sind das saubere Daten?» Künftig würden Daten zwischen Geldhäusern für den Zahler transparent abgeglichen, bevor die Zahlung ausgeführt wird, erläutert Beyritz.
Wie sieht so eine Empfängerüberprüfung praktisch aus?
Derjenige, der eine Überweisung ausgefüllt hat, erhält innerhalb weniger Sekunden eine der folgenden Rückmeldungen:
- Name und IBAN stimmen überein
- Name und IBAN stimmen fast überein (mit Angabe des korrekten Namens)
- Name und IBAN stimmen nicht überein
Es ist nicht zwangsläufig ein Betrug, wenn die Bank dem Kunden mitteilt, dass bei der Empfängerüberprüfung etwas nicht stimmt. Zum Beispiel, wenn der Name auf der Überweisung bekannt ist, aber die Bank das Konto auf den Namen des Firmeninhabers führt.
Der Kunde entscheidet basierend auf dem Feedback der Bank selbst, ob er die Überweisung freigibt oder nicht – auf eigenes Risiko.
Kostet der Check den Kunden was?
Zusätzlich Entgelte und Gebühren für die Kundschaft sollte der neue Service nach Maßgabe der Europäischen Union nicht nach sich ziehen. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) informiert: «Weder Zahler noch Zahlungsempfänger zahlen für die Empfängerüberprüfung.»
Wenn ich bei einer Überweisung Fehler mache, ist das Geld weg?
Es ist entscheidend, in solchen Situationen rasch zu reagieren: „Wie bei einem Betrugsverdacht sollte man sofort die Bank informieren. Ist das Geld bereits auf das andere Konto überwiesen worden, kann eine Rücküberweisung beantragt werden. Daraufhin setzt sich die Bank des Überweisenden mit der anderen Bank in Verbindung, und diese wiederum informiert ihren Kunden, auf dessen Konto das Geld irrtümlicherweise gutgeschrieben wurde. Es besteht jedoch keine Gewähr, dass das Geld zurückerstattet wird.
Was ist die rechtliche Grundlage für die Empfängerüberprüfung?
Die sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) ist Teil einer EU-Verordnung (EU 2024/886). Das Ziel ist, besonders im Online-Banking für zusätzliche Sicherheit zu sorgen. Die Überprüfung des Empfängers bei Euro-Überweisungen wird auch am Bankschalter durchgeführt, wenn dort ein Überweisungsbeleg abgegeben wird. Ab dem 9. Juli 2027 gilt die EU-Vorgabe in der gesamten Europäischen Union.
Wo gelten die neuen Regeln?
Die Überprüfung der Empfängerexistenz gilt für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen zwischen Zahlungskonten im Euroraum.
Der davon zu unterscheidende Euro-Zahlungsverkehrsraum («Single Euro Payments Area»/SEPA) umfasst die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt und San Marino. Die IBAN («International Bank Account Number») soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in diesen 36 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen.
Die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Es ist keine Empfängerüberprüfung für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie die Schweiz vorgesehen.