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Mehr Sicherheit: EU verschärft Regeln für Kinderspielzeug

Durch unsicheres Spielzeug können riskante Chemikalien in Kinderhände gelangen. Die EU will mit neuen Vorgaben für mehr Sicherheit sorgen. Bis die Regeln umgesetzt werden müssen, dauert es aber noch.

Für Kinderspielzeug in der EU gelten in einigen Jahren strengere Vorgaben. (Symbolbild)
Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Das Europäische Parlament hat verschärfte Vorschriften für den Verkauf von Kinderspielzeug verabschiedet. Die Abgeordneten haben neue Regeln bestätigt, die unter anderem bestimmte Chemikalien verbieten und Online-Marktplätzen zusätzliche Pflichten auferlegen. Ziel ist es, Kinder in der EU besser vor unsicherem Spielzeug zu schützen.

Ein wichtiger Bestandteil der neuen Vorschriften ist ein digitaler Produktpass, der zukünftig für jedes in der EU angebotene Spielzeug erforderlich ist. Über einen QR-Code können Sicherheitsinformationen abgerufen werden. Dadurch können Verbraucher und Zollbehörden leichter überprüfen, ob das Spielzeug den Standards entspricht.

Online-Marktplätze müssen auch sicherstellen, dass keine als gefährlich eingestuften Spielzeuge auf ihren Plattformen verkauft werden. Laut einer Mitteilung des Europaparlaments kaufen Menschen die Produkte zunehmend im Internet, auch bei Nicht-EU-Anbietern. Die neuen Vorgaben sollen darauf reagieren.

Liste verbotener Stoffe wird erweitert

Des Weiteren wird die Liste der verbotenen Substanzen erweitert. Gemäß den neuen Vorschriften sind Substanzen untersagt, die das Hormonsystem beeinflussen, sowie der gezielte Einsatz von sogenannten PFAS – persistenten Chemikalien, die sich in der Umwelt und im Körper anreichern können. Andere Substanzen dürfen nur noch verwendet werden, wenn Spielzeuge ausdrücklich für den Einsatz im Freien bestimmt sind.

Spielzeug war laut Mitteilung des Parlaments im vergangenen Jahr nach Kosmetika das zweithäufigste gemeldete Produkt im EU-Warnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte. Fast die Hälfte der Meldungen nannte chemische Inhaltsstoffe als Hauptursache für das Risiko.

Das neue EU-Gesetz tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Danach gilt ein Übergangszeitraum von viereinhalb Jahren, damit die Industrie die neuen Anforderungen umsetzen kann. Frühestens im Jahr 2030 dürften die Vorschriften also greifen.

dpa