Banken prüfen vor Freigabe Namen und IBAN des Zahlungsempfängers. Kunden entscheiden über Geldtransfer.
Neue EU-Regelung: Mehr Sicherheit bei Überweisungen im Euroraum

Mehr Schutz für Verbraucher vor betrügerischen oder fehlerhaften Überweisungen: Zukünftig müssen Banken bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe überprüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der zahlende Kunde wird innerhalb von Sekunden über das Ergebnis der Überprüfung informiert und kann basierend darauf entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht. Die Banken sind ab dem 9. Oktober verpflichtet, entsprechende EU-Vorgaben umzusetzen.
Bisher müsse ein Zahler den Daten vertrauen, die ihn per Rechnung oder E-Mail erreichen, sagt Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). «Allein anhand dieser Daten können Sie als Zahler nicht entscheiden: Sind das saubere Daten?» Künftig würden Daten zwischen Geldhäusern für den Zahler transparent abgeglichen bevor die Zahlung ausgeführt wird, erläutert Beyritz.
Weiterer Baustein der EU gegen Betrug im digitalen Raum
Die sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) ist Teil einer EU-Verordnung (EU 2024/886). Das Ziel ist, vor allem im Online-Banking für mehr Sicherheit zu sorgen. Die Empfängerüberprüfung bei Euro-Überweisungen wird auch am Bankschalter durchgeführt, wenn dort ein Überweisungsbeleg abgegeben wird. Ab dem 9. Juli 2027 gilt die EU-Vorgabe in der gesamten Europäischen Union.
Es ist nicht zwangsläufig ein Betrug, wenn die Bank dem Kunden bei einer Empfängerüberprüfung mitteilt, dass etwas mit den Daten nicht stimmt. Zum Beispiel, wenn der Name auf der Überweisung dem entspricht, den der Zahlende vom Ladenschild kennt, die Bank jedoch das Konto auf den Namen des Firmeninhabers führt.
Neuer Service soll möglichst kostenlos sein
Die Privatbanken in Deutschland sind aus Sicht ihres Dachverbandes BdB technisch auf die Umsetzung vorbereitet. «Wir erwarten keine Probleme dabei», sagt Beyritz.
Zusätzlich Entgelte und Gebühren für die Kundschaft sollte der neue Service nach Maßgabe der Europäischen Union nicht nach sich ziehen. Der BdB informiert: «Weder Zahler noch Zahlungsempfänger zahlen für die Empfängerüberprüfung.»
Nicht alle Staaten im Euro-Zahlungsverkehrsraum machen mit
Der Euro-Zahlungsverkehrsraum («Single Euro Payments Area»/SEPA) umfasst die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt und San Marino. Die IBAN («International Bank Account Number») soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in diesen 36 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen.
Die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Es gibt keine Empfängerüberprüfung für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie die Schweiz.