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Verbraucher können auf Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Gas hoffen

Die Energiebranche fordert, die Steuersenkung bis Ende März beizubehalten, um Haushalte bis zum Ende der Heizperiode zu entlasten.

Wegen der gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme gesenkt.
Foto: Frank Rumpenhorst/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa

Die Verbraucher können darauf hoffen, dass die Mehrwertsteuersenkung bei Gas nicht Ende Februar, sondern erst Ende März ausläuft. Vor dem Hintergrund von Verhandlungen zwischen Bundesrat und Bundestag gab es entsprechende Signale aus der SPD. Die Energiebranche forderte die Politik auf, die Steuersenkung bis Ende März beizubehalten. Die Chefin des Branchenverbandes BDEW, Kerstin Andreae, sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass dies die Haushalte bis zum Ende der Heizperiode entlasten würde.

Aufgrund der erhöhten Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hat die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt, um sie günstiger zu machen. Gemäß geltendem Gesetz soll diese Maßnahme Ende März enden.

Gemäß dem vom Bundestag verabschiedeten Wachstumschancengesetz ist vorgesehen, dass die Mehrwertsteuersenkung bereits Ende Februar ausläuft. Die Begründung dafür lautet, dass die Energiepreise mittlerweile wieder gesunken seien.

Gesetz hängt fest

Das Wachstumschancengesetz ist jedoch im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag stecken geblieben. Es beinhaltet im Wesentlichen steuerliche Entlastungen für Unternehmen in Höhe von sieben Milliarden Euro pro Jahr. Der Bundesrat hat das Gesetz blockiert, da es zu Einnahmeverlusten bei den Ländern führt. Der Vermittlungsausschuss wird am 21. Februar tagen. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats ist am 22. März, es könnte jedoch auch eine Sondersitzung geben.

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi, sagte der dpa, das Auslaufen des ermäßigten Steuersatzes auf Gas und Fernwärme zu Ende Februar hätte erfordert, dass der Bundesrat am vergangenen Freitag die entsprechende Änderung des Umsatzsteuergesetzes beschließt. «Das ist nicht passiert. Wir gehen deswegen davon aus, dass es bei dem ursprünglich beschlossenen Zeitraum bis Ende März bleibt, denn ein rechtzeitiger Gesetzesbeschluss ist nun nicht mehr möglich. Im Ergebnis begrüßen wir das, denn wir haben uns von Beginn an dafür eingesetzt, dass die Menschen bis zum Ende der Heizperiode bei den Heizkosten entlastet bleiben.»

Energiebranche fordert Planungssicherheit

Andreae sagte: «Für die Unternehmen ist entscheidend, dass sie rechtzeitig Klarheit haben, um die notwendigen Anpassungen fristgerecht umzusetzen» Eine Rückumstellung sowie Rückverrechnung für die Unternehmen wäre «prozessual und technisch komplex, nur extrem schwer realisierbar und vor allem den Kunden nicht mehr vermittelbar» – sollte die Politik erst im März entscheiden, dass die Mehrwersteuersenkung Ende Februar ausläuft.

Rechnungen müssten nachträglich korrigiert werden, künftige Rechnungen könnten nicht rechtzeitig gestellt und Abschlagspläne nicht angepasst werden, sagte Andreae. «Aus Sicht der Energiewirtschaft sollte die vorgezogene Erhöhung im Vermittlungsausschuss fallengelassen werden. Stattdessen sollte die Senkung der Mehrwertsteuer verlässlich und planbar wie gesetzlich vorgesehen Ende März auslaufen.»

Der Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbandes VKU, Ingbert Liebing, sagte der dpa, das Hin und Her in den vergangenen Monaten habe Unruhe und Unsicherheit bei Stadtwerken und deren Kundinnen und Kunden geschaffen. «Erst recht dann, wenn Klarheit erst kurz vor knapp geschaffen wird, zumal uns die Fantasie fehlt, wie man ein Auslaufen zum 29. Februar 2024 noch gesetzgeberisch hinbekommen möchte.» Schließlich wäre die kurzfristige Umsetzung wieder mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden.

Liebing wies auf mehrere Gründe hin, darunter eine IT-Umstellung und die Information der Kunden. Der VKU empfiehlt daher dringend, das vorzeitige Auslaufen zu vermeiden.

Was das Ganze für Verbraucher bedeutet

Laut Verivox, einem Vergleichsportal, würde eine Familie mit einem Durchschnittsverbrauch von 20.000 Kilowattstunden durch eine verspätete Anhebung der Mehrwertsteuer eine Entlastung von 20 Euro erhalten. Die Belastung durch die Rückkehr zum vollen Mehrwertsteuersatz wäre jedoch auf das ganze Jahr gerechnet deutlich höher: Die Musterfamilie zahlt derzeit im bundesweiten Durchschnitt 2074 Euro für Gas mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz. Mit dem vollen Satz von 19 Prozent wären es dann 2307 Euro – ein Anstieg von 11 Prozent.

Verivox-Energieexperte Thorsten Storck sagte: «Verbraucher haben durch die Umstellung kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Daher sollten sie frühzeitig ihren Vertrag prüfen und sich um einen möglichst günstigen Tarif kümmern.»

dpa