Mit neuem Programm ermöglicht Merck mindestens zehn Tage finanziell abgesicherte Pflege für erkrankte Familienangehörige, unabhängig vom vollen Lohnausgleich.
Merck unterstützt weltweit pflegende Beschäftigte

Der Pharma- und Technologiekonzern Merck plant, weltweit Mitarbeiter zu unterstützen, die sich um schwer kranke Familienmitglieder kümmern. Laut Merck in Darmstadt wird ein neues Programm eingeführt, das es den Mitarbeitern ermöglicht, mindestens zehn Tage lang finanziell abgesichert für die Pflege freigestellt zu werden. Dieses Programm wird innerhalb der nächsten zwölf Monate schrittweise in allen Märkten, in denen das Unternehmen aktiv ist, umgesetzt.
Das Programm richtet sich an Mitarbeiter, die sich um «direkte Familienangehörige in einem kritischen Gesundheitszustand» kümmern müssten, etwa Eltern, Kinder oder Lebenspartnerinnen und -partner, erklärte das Unternehmen, das rund 63.000 Menschen in 65 Ländern beschäftigt. Dabei gehe es nicht zwingend um vollen Lohnausgleich, sondern um eine finanzielle Absicherung, die lokal noch festgelegt werde, erläuterte eine Konzernsprecherin.
«Thema in alternder Gesellschaft immer wichtiger»
Ernesto Klengel, Wissenschaftlicher Direktor am Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung, sagt, dass Merck nicht der einzige sei, der pflegende Beschäftigte finanziell absichert. Trotz des globalen Anspruchs sei das Programm fortschrittlich und biete den Pflegenden wichtige Sicherheit.
«Dass eine nahestehende Person außergewöhnlich pflegebedürftig wird, ist nicht immer vorhersehbar und jeder von uns kann sich unvermittelt in einer solchen Situation wiederfinden», sagte Merck-Chefin Belén Garijo. Deshalb wolle man Beschäftigten zumindest eine Sorge abnehmen, damit sie sich in solchen Zeiten auf ihre Familie konzentrieren könnten.
Für Mitarbeiter von Merck in Deutschland ändert sich vorerst nichts, erklärte die Konzernsprecherin weiter. In Deutschland besteht bereits ein gesetzlicher Anspruch gemäß dem Pflegezeitgesetz, der eine Freistellung von bis zu zehn Tagen ermöglicht. Merck zahlt die ersten beiden Tage das volle Gehalt, die Pflegekasse übernimmt mit Einschränkungen die übrigen acht Tage.
Im Ausland sei das aber oft anders. Dort könnten Beschäftigte zwar der Arbeit fernbleiben, um Angehörige zu pflegen – aber teils komplett unbezahlt. «In einer alternden Gesellschaft wird das Thema immer wichtiger.»
Regelungen in Tarifverträgen – aber juristischer Spielraum
«Die Pflege naher Angehöriger ist aufgrund der prekären Versorgung im Pflegebereich und des wachsenden Bedarfs für viele Beschäftigte ein großes Problem», sagte Experte Klengel. Möglichkeiten zur Freistellung fänden sich meist in flächendeckenden Tarifverträgen. So gebe es in der Metall- und Elektroindustrie ein Wahlrecht, um Gehaltsbestandteile in freie Tage für die Pflege von Angehörigen umzuwandeln. Das Thema werde teils auch in Betriebsvereinbarungen geregelt.
Der Anspruch auf kurzzeitige Arbeitszeitbefreiung zur Pflege sei in Deutschland gesetzlich gewährleistet, sagte Klengel. Aber: «Die Rechtslage rund um die Vergütung während dieser Zeit ist juristisch noch nicht vollständig abgesichert.» Ein Vergütungsanspruch dürfte nach vorherrschender Rechtsauffassung genau die zehn Tage umfassen.








