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Meta droht Ärger: EU untersucht KI-Zugang zu WhatsApp

Meta will KI-Anbietern Grenzen bei WhatsApp setzen. Die EU-Kommission untersucht jetzt, ob das mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar ist.

Meta hatte im Oktober angekündigt, dass es KI-Anbietern untersagen werde, eine Option in WhatsApp für die Kommunikation mit Kunden zu nutzen. (Symbolbild)
Foto: Jens Büttner/dpa

Die Europäische Kommission hat ein neues Verfahren gegen den Facebook-Konzern Meta eingeleitet, da mögliche Verstöße gegen europäisches Wettbewerbsrecht vorliegen. Insbesondere wird der Verdacht geäußert, dass Meta den Zugang von Anbietern Künstlicher Intelligenz (KI) zum Messaging-Dienst WhatsApp unrechtmäßig beschränkt.

Meta hatte im Oktober angekündigt, dass es KI-Anbietern untersagen werde, eine Option in WhatsApp für die Kommunikation mit Kunden zu nutzen, wenn Kinder der primäre angebotene Dienst seien, wie die Kommission mitteilte.

Die EU-Behörde überwacht die Einhaltung des Wettbewerbsrechts. Nach der neuen Richtlinie dürfen Unternehmen jedoch weiterhin WhatsApp nutzen, wenn das KI-Tool als Support-Funktion wie ein automatisierter Kundensupport angeboten wird.

Benachteiligung von KI-Anbietern?

Die EU-Untersuchung wurde aufgrund von Bedenken eingeleitet, dass die neuen Beschränkungen KI-Anbietern möglicherweise die Möglichkeit nehmen könnten, ihre Dienste über WhatsApp in Europa anzubieten, so die Kommission.

«Wir müssen sicherstellen, dass die europäischen Bürger und Unternehmen in vollem Umfang von dieser technologischen Revolution profitieren können», sagte die zuständige EU-Kommissarin Teresa Ribera. 

Die Kommission prüft daher, ob die neue Richtlinie von Meta möglicherweise gegen Wettbewerbsregeln verstößt. Wenn sich der Verdacht der EU-Kommission bestätigt, könnte die Behörde Geldstrafen gegen das US-Unternehmen verhängen.

EU ermittelt bereits wegen Verstößen gegen Digitalgesetze

Es gibt bereits Verfahren der EU gegen den Facebook-Konzern Meta aufgrund von Verstößen gegen europäische Digitalgesetze. Ende Oktober hatte die Kommission mitgeteilt, dass hohe Geldstrafen drohten, etwa wegen mangelnder Datentransparenz und dem Umgang mit illegalen Inhalten auf den Plattformen des Unternehmens.

Die Brüsseler Behörde hat außerdem den Verdacht, dass der US-Konzern möglicherweise Regeln zum Schutz von Minderjährigen missachtet. Dies könnte daran liegen, dass Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor süchtig machenden Algorithmen geschützt werden.

Meta-Chef Mark Zuckerberg hatte in Bezug auf die Digitalgesetze von «institutionalisierter Zensur» gesprochen. US-Präsident Donald Trump, dessen politischem Lager Zuckerberg nähergerückt war, hatte die EU-Regeln als wettbewerbsfeindlich bezeichnet. 

Er bezog sich jedoch auf die Digitalgesetze – nicht auf das europäische Wettbewerbsrecht, unter dem die nun bekanntgegebene Untersuchung eingeleitet wurde. Daher könnte eine mögliche US-Reaktion in diesem Fall zurückhaltender ausfallen.

Auch in den USA gab es bereits Verfahren wegen potenzieller Verstöße gegen den Wettbewerb. Zuletzt scheiterte die US-Regierung vor Gericht mit dem Versuch, die Abspaltung von Instagram und WhatsApp vom Facebook-Konzern Meta zu erzwingen.

dpa