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Milliardenstrafe gegen Intel: EU-Kommission droht Niederlage

2009 verhängte die EU-Kommission gegen den Mikroprozessorhersteller Intel eine Milliarden-Geldbuße wegen ihrer vermeintlich beherrschenden Stellung auf dem Markt. Das EuGH begutachtet die Lage nun.

Intel streitet sich mit der EU-Kommission.
Foto: Fabian Sommer/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa

Die EU-Kommission könnte im Rechtsstreit um eine Milliardenstrafe gegen den Tech-Konzern Intel vor Gericht eine weitere Niederlage erleiden.

In einem Gutachten schlägt Generalanwältin Laila Medina dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, zwei der sechs von der Kommission vorgebrachten Gründe gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union abzulehnen. Das Gericht hatte 2022 entschieden, dass die Kommission nicht nachgewiesen hat, dass beanstandete Rabatte tatsächlich rechtswidrig dazu geführt haben, dass Konkurrenten vom Markt verdrängt wurden.

Langjähriger Streit

Der Konflikt über die Anschuldigungen gegen Intel dauert bereits seit Jahren an. Im Jahr 2009 verhängte die Europäische Kommission eine Geldstrafe von 1,06 Milliarden Euro gegen den amerikanischen Mikroprozessorhersteller Intel. Die Brüsseler Behörde begründete ihre Entscheidung damit, dass das Unternehmen seine dominante Position auf dem Markt für x86-Prozessoren missbraucht habe.

Nach einigen Jahren Rechtsstreit erklärte das Gericht der EU die Entscheidung der EU-Kommission über die Geldbuße teilweise für ungültig. Die EU-Kommission wehrt sich nun vor dem EuGH dagegen. Das Gutachten deutet jedoch darauf hin, dass der EuGH sich möglicherweise nicht von den Argumenten der EU-Kommission überzeugen lassen wird.

Die Gutachten sind nicht verbindlich für den EuGH, jedoch folgen die Richterinnen und Richter in Luxemburg oft den Einschätzungen ihrer Generalanwälte. Medina hat sich auf Anfrage des Gerichtshofs mit zwei von sechs Rechtsmittelgründen befasst, die von der Kommission gegen die Entscheidung des Gerichts der EU vorgebracht wurden. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass die von der Kommission vorgebrachten Argumente nicht ausreichen, um die Entscheidung des Gerichts in Frage zu stellen.

dpa