Wer in Deutschland arbeitet, darf ab dem 1. Januar nicht weniger als 12,41 Euro die Stunde verdienen. Aber wer hat das entschieden? Und kann man sich davon trotz hoher Inflation auch mehr kaufen?
Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro pro Stunde

Zum 1. Januar erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Im Vergleich zu den vorherigen Erhöhungen im Jahr 2022 ist die Anhebung dieses Mal geringer.
Laut Mario Bossler, dem Leiter der Arbeitsgruppe Mindestlohn am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), liegt dies auch an der geringen Entwicklung der Tariflöhne in den letzten Jahren, an der sich die zuständige Mindestlohnkommission orientiert. Die letzte außerplanmäßige Erhöhung zum 1. Oktober 2022 wurde von der Ampel-Regierung festgelegt, anstelle der Kommission. Der Mindestlohn wurde von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben, so Bossler gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Es ist nicht genau bekannt, wie viele Menschen in Deutschland von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren. Laut dem Statistischen Bundesamt waren jedoch im Oktober 2022 etwa sechs Millionen abhängig Beschäftigte (15 Prozent) im Niedriglohnsektor tätig. Als Niedriglohnbereich gelten Jobs, in denen weniger als 12,76 Euro pro Stunde gezahlt werden. Etwa 5,8 Millionen Menschen, die zuvor weniger als 12 Euro pro Stunde verdienten, profitierten von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober. Ab dem 1. Januar 2025 soll der Mindestlohn dann um 41 Cent auf 12,82 Euro steigen.
Der Mindestlohn im Überblick
In Deutschland existiert seit 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn – nach der Einführung durften Arbeitnehmer nicht weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Im Laufe der folgenden Jahre stieg die Mindestlohngrenze schrittweise auf 12 Euro an – dies entspricht einer Steigerung von 41 Prozent über die Jahre. Besonders große Erhöhungen gab es im Jahr 2022: In drei Schritten stieg der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 12 Euro an – zuletzt durch ein Gesetz der Ampelkoalition.
Dieses Mal gab es erstmals Uneinigkeit zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern in der Kommission bezüglich der Erhöhung. Die Gewerkschaftsvertreter hatten eine deutlich höhere Mindestlohnerhöhung gefordert. Um die Pattsituation zwischen beiden Seiten zu lösen, wurde ein Passus des Mindestlohngesetzes angewendet: Die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, legte einen Vermittlungsvorschlag vor. Da dieser jedoch keine Mehrheit fand, machte Schönefeld von ihrem vorgesehenen Stimmrecht Gebrauch und verhalf ihm zur Mehrheit. Die Gewerkschaftsseite wurde überstimmt.
Der Mindestlohn wird als Bruttobetrag angegeben – also vor Abzug von Steuern, Renten-, Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung. Wie viel davon netto übrig bleibt, hängt dann zum Beispiel von der Steuerklasse, dem Familienstand oder der Anzahl der Kinder des Mindestlohnbeziehers ab. Auch Minijobber haben Anspruch auf Mindestlohn. Für Azubis gibt es eigene Regeln. Bei Schülerjobs, «Orientierungspraktika» neben Studium oder Ausbildung, die weniger als drei Monate dauern, und «Pflichtpraktika» als Teil des Studiums besteht in der Regel kein Anspruch auf Mindestlohn.
Wenn ein Arbeitgeber weniger zahlt, obwohl ein Anspruch auf Mindestlohn besteht, drohen ihm Geldbußen bis zu 500.000 Euro. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums gibt es einen «Mindestlohn-Rechner»: Durch Eingabe des Bruttogehalts und der Wochenarbeitszeit lässt sich dort überprüfen, ob das Gehalt unter dem Mindestlohn liegt.
Vergleich zu Real- und Tariflöhnen
Obwohl die Inflation in den letzten zwei Jahren hoch war, können sich Mindestlohnbezieher heute mehr leisten als bei der Einführung im Jahr 2015. Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie des IAB war die Kaufkraft im September 2023 um 11,6 Prozent höher als im Januar 2015. Somit hat die Entwicklung des Mindestlohns mittlerweile die durchschnittlichen Tariflöhne überholt. Laut der Studie haben die Tariflöhne seit 2015 einen realen Wertverlust von etwa 3,8 Prozent erlitten.
Bis Januar 2022 war das noch anders, zeigen die Zahlen des IAB: Die Tariflöhne stiegen bis dahin sogar stärker an als der Mindestlohn. Seit der Corona-Pandemie hätten sich die Tariflöhne aber «relativ ungünstig entwickelt», sagt Bossler. Durch die hohe Inflation seien die Werte real sogar gesunken. Der Mindestlohn habe vor allem durch die Erhöhungen 2022 daher nicht nur die Inflation, sondern auch die Tariflöhne überholt. Ob der Rückstand der Tariflöhne wieder aufgeholt werden könne, würden die Tarifverhandlungen der kommenden Monate zeigen, so Bossler.
Was der Mindestlohn ausgelöst hat
Von der Einführung des Mindestlohns erhofften sich viele vor allem eine Verringerung der Lohnungleichheit in Deutschland. Etliche Forschungsarbeiten hätten gezeigt, dass das auch geglückt sei, sagt Bossler. Vor der Corona-Pandemie sei die Lohnungleichheit fast wieder auf das Level der 2000er Jahre zurück gegangen. Man sehe im Nachgang der Mindestlohneinführung hier einen «positiven Effekt».
Befürchtungen, die Unternehmen würden auf den höheren Mindestlohn mit einem Beschäftigungsabbau reagieren, hätten sich hingegen nicht bewahrheitet. Zu der letzten Erhöhung auf 12 Euro gebe es bislang war nur beschreibende Ergebnisse. «Die deuten aber nicht darauf hin, dass es zu einem massiven Beschäftigungsabbau durch den Mindestlohn gekommen ist», sagt Bossler. Die Vermutung der Experten sei, dass die Arbeitgeber die höheren Personalkosten stattdessen über höhere Preise an die Konsumenten weitergeben. Mit Erhöhungen müsse aber vorsichtig umgegangen werden, da ein Beschäftigungsabbau dennoch möglich sei.
Arbeitgeber warnen vor staatlichen Eingriffen
«Höhere Vergütungen sind immer eine Herausforderung – vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen», sagt der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. «Sie können dem aktuellen Kostendruck zum Teil schon jetzt nur noch schwer Stand halten. Das gilt vor allem im Dienstleistungsbereich, wo wir klar lohngetriebene Preissteigerungen ebenso wie Betriebsschließungen sehen.»
Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 im Januar wertet Kampeter aber als «sinnvoll und vor allem maßvoll». Sie orientiere sich an der Tarifentwicklung und schütze damit die Tarifautonomie. An staatlichen Eingriffen in den Mindestlohn übt der Verband scharfe Kritik. «Zentral ist für uns Arbeitgeber, dass der Mindestlohn nicht als Staatslohn in den freiheitlich verhandelten Lohn der Tarifverträge eingreift.»








