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Missbrauch der Preisbremsen? Kartellwächter ermitteln

Die Preisbremsen sollen den starken Anstieg der Energiepreise dämpfen. Entgangene Einnahmen können sich Energiefirmen beim Staat zurückholen. In einigen Fällen waren die Preise auffällig hoch.

Energiefirmen haben den Anspruch auf Entlastungszahlungen, aber nun gilt zu prüfen, ob einige möglicherweise zu viel aus der Staatskasse verlangt haben.
Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Haben einige Energieversorger zu hohe Entlastungen vom Staat bei den Preisbremsen beantragt? Das Bundeskartellamt hatte bereits in der ersten Hälfte des Jahres mehrere Verfahren im Rahmen ihrer Missbrauchsaufsicht eingeleitet. Heute gab die Behörde bekannt, dass es mittlerweile 57 Prüfverfahren gibt. Es gibt 23 Verfahren für Gas und jeweils 17 Verfahren für Fernwärme und Strom. Die Behörde hat nicht mitgeteilt, um welche Unternehmen es sich handelt.

Das Gesamtvolumen dieser Verfahren beträgt rund zwei Milliarden Euro. Bezogen auf die im Prüfzeitraum beantragten Entlastungsbeträge machen dies bei Gas und Wärme etwa 15 Prozent und bei Strom etwa 20 Prozent der jeweils insgesamt beantragten Entlastungen aus.

Die Preisdeckelung für Strom, Gas und Fernwärme bleibt bis zum Ende des Jahres in Kraft. Sie begrenzen die Ausgaben der Verbraucher für einen Großteil ihrer Energiekosten. Im Gegenzug erhalten die Energieunternehmen Anspruch auf Entlastungszahlungen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Unternehmen, deren Abrechnungen vom Kartellamt überprüft werden, überhöhte Kosten angegeben und somit zu viel Geld aus dem Staatsbudget gefordert haben.

Behörde spricht Warnungen aus

«Aus der großen Masse von Anträgen der Lieferanten greifen wir auffällige Sachverhalte heraus», erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Wichtigste Kriterien seien Ausreißer beim Arbeitspreis oder eine Kombination aus einem hohen Arbeitspreis und einem großen beantragten Entlastungsvolumen. «Die Unternehmen müssen uns ihre Preissetzung darlegen. Passt das nicht zusammen, sprechen wir zunächst eine Warnung aus». Dies ist nach Angaben eines Sprechers bereits in mehreren Fällen geschehen.

«Die Versorger haben dann Gelegenheit, noch einmal nachzurechnen und ihr Verhalten gegebenenfalls anzupassen», sagte Mundt. Endgültig beurteilen will die Behörde die Fälle erst nach den endgültigen Abrechnungen ab dem kommenden Jahr. «Wenn auch nach den finalen Ermittlungen ein Missbrauch der Entlastungsregeln vorliegen sollte, werden wir dies sanktionieren und gegebenenfalls Rückerstattungen an den Staat anordnen.»

dpa