Deutschlands Handynetze werden zwar besser, mancherorts sind trotzdem nur Schneckentempo-Übertragungen möglich – wenn überhaupt. Ein Rechtsanspruch soll den Frust etwas lindern.
Mobilfunk-Minderungsrecht soll in diesem Jahr starten

Ein Rechtsanspruch, der Verbrauchern bei schlechtem Handynetz helfen soll, soll in diesem Jahr nutzbar gemacht werden. Das sogenannte Mobilfunk-Minderungsrecht gilt zwar bereits seit Ende 2021. Bisher fehlt jedoch ein erforderliches Internet-Messinstrument dafür. Auf dpa-Anfrage kündigte die Bundesnetzagentur nun an, dass sie diesen Überwachungsmechanismus im Jahr 2024 zur Verfügung stellen möchte. Sie wurde nicht konkreter.
Verbraucherschützer hatten der Behörde Untätigkeit vorgeworfen. «Seit Ende 2021 gilt bei schlechtem Mobilfunk ein Rechtsanspruch, den die Bundesnetzagentur mit einem Messtool praktikabel machen sollte – aber weil es das Tool für den Mobilfunk bis heute nicht gibt, ist das nur eine leere Hülle», sagte der Rechtsanwalt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW.
Anspruch wird technisch ermittelt
Im Dezember 2021 wurde das überarbeitete Telekommunikationsgesetz wirksam, das die Stellung der Verbraucher gegenüber den Internetanbietern stärkt. In den Produktinformationsblättern für Mobilfunkverträge müssen die Anbieter den geschätzten Höchstwert für Downloads und Uploads angeben.
Gibt es «erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen» zwischen der vertraglich vereinbarten und tatsächlichen Leistung, hat der Verbraucher Anspruch auf vorzeitige Kündigung oder auf eine geringere Zahlung. Die Netzagentur muss hierfür dem Gesetz zufolge einen Überwachungsmechanismus – auch Messtool genannt – erstellen, um den Anspruch auf Minderung technisch zu ermitteln.
Die Netzagentur führt bereits für das Festnetz diese Maßnahme durch. Der Verbraucher kann auf breitbandmessung.de entsprechende Tests durchführen, die jedoch zeitaufwendig sind und bisher nur selten genutzt werden. Falls das Messergebnis das Recht auf Minderung bestätigt, kann der Verbraucher dann seinen Anbieter kontaktieren. Wenn der Anbieter sich weigert, könnte der Fall vor das Amtsgericht gebracht werden – dort hätte der Verbraucher aufgrund des Messprotokolls gute Chancen.
Kritik von Mobilfunkfirmen
Die Telekommunikationsanbieter sind nicht besonders erfreut über das Minderungsrecht. Sie betonen, dass sie Milliarden in die Verbesserung ihrer Netze investiert haben und diese kontinuierlich besser werden. Dies ist unbestritten: Im Durchschnitt verbessern sich Festnetz und Mobilfunknetz von Jahr zu Jahr. An einigen Orten gibt es jedoch Probleme – und für diejenigen, die ausgerechnet in solchen Gebieten leben oder arbeiten, bringt es wenig, dass der Netzausbau insgesamt in Deutschland voranschreitet.
Verbraucherschützer kritisieren eine Diskrepanz zwischen dem, was versprochen wird und der Realität: Verträge versprechen oft viel zu viel, sagt Flosbach. Immer wieder beschweren sich Bürger bei der Verbraucherzentrale über Mängel im Handynetz.
«Bisher kommen sie nicht vorzeitig raus aus dem Vertrag, selbst wenn er ihnen kaum noch was bringt und sie einen Vertrag bei einem anderen Netzbetreiber brauchen, um an ihrem Wohn- oder Arbeitsort gute Verbindungen zu haben.» Vorzeitige Kündigungen oder geringere Monatszahlungen wären Druckmittel, damit Anbieter auch in dünn besiedelten Gegenden stärker ausbauten, sagt der Verbraucherschützer.
Lange keine Wortmeldung
Im Sommer 2022 wurde von der Netzagentur ein Eckpunktepapier veröffentlicht, das sich mit der Struktur der Handynetz-Messungen befasst. Um ein Minderungsrecht zu erhalten, werden zukünftig 30 Messungen benötigt, die sich auf fünf Tage verteilen. In städtischen Gebieten müssen mindestens 25 Prozent des geschätzten Übertragungsmaximalwerts erreicht werden, in halbstädtischen Gebieten 15 Prozent und auf dem Land 10 Prozent.
Wenn man also durch die Innenstadt einer Großstadt schlendert und laut Produktinformationsblatt seines Handyvertrags eine Download-Maximalgeschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde zugesichert bekommen hat, muss man eine Datenübertragung von mindestens 25 Megabit haben.
Branchenvertreter äußern Bedenken. Solche Messungen seien wesentlich anspruchsvoller als im Festnetz, sagt Frederic Ufer vom Internet-Branchenverband VATM. «Der Mobilfunkanbieter hat keinen direkten Einfluss auf die Verbindungsqualität des Kunden, die von verschiedenen Faktoren wie dem Aufenthaltsort des Kunden, der Netzauslastung in der Funkzelle oder auch dem Wetter abhängt.»
Dennoch seien die Firmen verpflichtet, eine «geschätzte maximale Bandbreite» anzugeben, die nur unter optimalen Bedingungen erreicht werden könne. In Bezug auf ein rechtssicheres Messverfahren sollte eine ausgewogene Lösung gefunden werden. «Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur dieses Verfahren sorgfältig prüft», sagt Ufer.
Die einen bezeichnen es als gründliche Überprüfung, die anderen als Untätigkeit – die Frage, warum die Netzagentur seit Sommer 2022 keine Fortschritte mehr bekanntgegeben hat, wird von der Branche und von Verbraucherschützern unterschiedlich beantwortet. Aus der Politik kommen gemäßigte Äußerungen.
Politik pocht auf Messtool
«Das Minderungsrecht im Mobilfunk ist ein entscheidendes Verbraucherrecht», sagt der FDP-Bundestagsabgeordnete Maximilian Funke-Kaiser. «Ein adäquates Messtool ist unerlässlich, um dieses Recht zukünftig wirksam einzufordern.» Allerdings räumt der Liberale ein, dass der Nachweis einer zu geringen Leistung im Mobilfunk deutlich komplexer als im Festnetz ist.
Das betont auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Schätzl: «Die Entwicklung eines geeigneten Programms muss daher alle Aspekte berücksichtigen, sowohl die der Verbraucher als auch die technischen Gegebenheiten der Anbieter.» Die Netzagentur tue gut daran, sich für die Erstellung einer geeigneten Software die nötige Zeit zu nehmen. Der Rechtsrahmen müsse aber eingehalten und das Messtool bereitgestellt werden.








