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Nach drei Jahren: Urteil im Wirecard-Prozess in Sicht

Der Münchner Wirecard-Prozess ist eine Großoperation: Seit mehr als drei Jahren verhandeln die Richter gegen den früheren Konzernchef Markus Braun und zwei Mitangeklagte. Nun rückt das Urteil nahe.

Der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun hofft nach wie vor auf einen Freispruch. (Archivbild)
Foto: Lennart Preiss/dpa

Im Münchner Wirecard-Prozess neigt sich das Landgericht München I nach über drei Jahren dem Urteil zu. Der Prozess gegen den ehemaligen Konzernchef könnte voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres enden. Am Mittwoch veröffentlichte das Gericht die Liste der Sitzungstage für das kommende Jahr, die bis zum 29. Juni reicht. In den vergangenen Jahren hatte die IV. Strafkammer immer im Dezember das gesamte folgende Jahr terminiert.

Die Termine für die Plädoyers und das Urteil sind noch nicht festgelegt. Die neue Terminliste bedeutet auch nicht, dass der Vorsitzende Richter Markus Födisch am 29. Juni das Urteil verkünden würde oder müsste. Die Richter könnten früher fertig werden oder bei Bedarf weitere Prozesstage anhängen.

Kammer wollte eigentlich vor Neujahr das Urteil sprechen

Födisch hatte im Sommer betont, dass die Kammer das Verfahren am liebsten vor dem Jahreswechsel abschließen würde. Dieser Wunsch wurde nicht erfüllt, aber es ist klar, dass die Richter den am 8. Dezember 2022 gestarteten Prozess zu einem Ende bringen wollen. Der letzte Zeuge wird voraussichtlich im Januar gehört, danach können die Verteidiger weitere Anträge stellen. Am Ende eines jeden Strafprozesses folgen die Plädoyers mit den Strafanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, gefolgt vom Urteil.

Braun beteuert weiter Unschuld 

Braun, der einstige Milliardär, ist der Hauptangeklagte in dem Verfahren wegen des mutmaßlichen Milliardenbetrugs bei Wirecard. Der österreichische Manager behauptet seit Beginn des Prozesses, dass er unschuldig sei und selbst von den wahren Tätern, einer Bande um den abgetauchten ehemaligen Vertriebsvorstand Jan Marsalek und den Mitangeklagten Oliver Bellenhaus, getäuscht worden sei. Bellenhaus wiederum erhebt schwere Vorwürfe gegen Braun und hat im Prozess behauptet, dass der ehemalige Konzernchef einen Opfermythos verbreite.

Braun, einst von vielen Kleinaktionären als Technologieprophet verehrt, hofft auf einen Freispruch. Die Richter haben jedoch nicht signalisiert, dass sie Braun glauben. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass der ehemalige Vorstandsvorsitzende seit fünfeinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt und nicht unter Auflagen freigelassen wurde.

dpa