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Nach EU-Untersuchung: Elon Musks X droht hohe Geldstrafe

Die EU-Kommission knöpft sich wieder ein großes US-Unternehmen vor. Die Plattform X verstößt in mehreren Bereichen gegen EU-Recht, sagt die Behörde. Damit droht dem sozialen Netzwerk eine hohe Strafe.

Elon Musks Plattform X (früher Twitter) steht im Fokus der EU-Kommission. (Archivbild)
Foto: Susan Walsh/AP/dpa

Nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission verstößt US-Unternehmer Elon Musk mit seiner Online-Plattform X gegen EU-Recht. Damit droht der Firma eine hohe Strafzahlung, wie die Brüsseler Behörde mitteilt. Die Gestaltung der Online-Plattform X kann Nutzer laut Kommission in die Irre führen. Konkret wirft die Kommission X (früher Twitter) vor, dass die Art und Weise der Verifizierung von Nutzerkonten dazu führen könne, dass andere Nutzer der Plattform in die Irre geführt werden, weil jeder einen «verifizierten» Account bekommen könne. 

Die EU-Kommission veröffentlicht erstmals vorläufige Untersuchungsergebnisse unter einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). X hat nun die Möglichkeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Die Kommission hebt hervor, dass die heute vorgestellten Ergebnisse noch nicht endgültig sind.

Häkchen heute für Abo-Kunden

Auf Twitter erhielten Prominente, Politiker und Personen des öffentlichen Lebens früher nach einer Überprüfung durch das Unternehmen die weiß-blauen Häkchen-Symbole zur Verifizierung. Dies entspricht der üblichen Praxis bei anderen Online-Diensten. Musk hingegen entschied, dass alle Abo-Kunden Häkchen erhalten, die dem früheren Aussehen ähneln. Direkt nach der Umstellung gab es mehrfach Probleme, da falsche Accounts von Unternehmen und Prominenten plötzlich authentisch wirkten.

Die Kommission teilte mit, dass es Hinweise darauf gibt, dass böswillige Akteure vermeintlich verifizierte Konten auf X missbrauchen, um andere Nutzer zu täuschen.

Online-Plattformen müssen sich seit einiger Zeit aufgrund des DSA an strengere Regeln halten. Dabei geht es unter anderem darum, dass es mehr Transparenz im Bereich Werbung gibt und Forschenden Zugriff auf bestimmte Daten gewährt wird. In beiden Punkten verstößt X laut vorläufiger Ansicht der EU-Kommission gegen den DSA. Auch gegen andere große Online-Plattformen laufen Untersuchungen auf Grundlage des DSA.

Hohe Strafe droht 

Falls sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigt, besteht die Möglichkeit, dass die EU-Kommission eine Geldbuße in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt. Es besteht die Option, gegen diese Entscheidung gerichtlich vorzugehen. Der aktuelle Umsatz von X ist nur geschätzt.

Seit Musk den Vorgängerdienst Twitter im Oktober 2022 kaufte und von der Börse nahm, müssen keine Zahlen mehr vorgelegt werden. Details zum Geschäft gelangen nur bruchstückhaft ans Licht. So schrieb der Finanzdienst Bloomberg jüngst, im ersten Halbjahr 2023 seien die Erlöse im Jahresvergleich um 40 Prozent auf 1,48 Milliarden Dollar gefallen.

X steht schon seit einiger Zeit in der Kritik, nicht entschieden genug gegen Falschinformationen und Hassrede auf der Plattform vorzugehen. Der DSA verpflichtet Unternehmen auch dazu, strikt gegen illegale Inhalte wie beispielsweise Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen. Elon Musk hatte immer wieder betont, die aus seiner Sicht zu starken Einschränkungen der Meinungsfreiheit auf der Plattform beseitigen zu wollen.

Weitere Untersuchungen 

X hat von der EU-Kommission bereits einen Fragenkatalog erhalten, nachdem es auf der Plattform zahlreiche Hinweise auf illegale und irreführende Beiträge zum Angriff der islamistischen Hamas auf Israel gab. Da die Fragen offensichtlich nicht zufriedenstellend von X beantwortet wurden, wurde ein Verfahren gegen X eingeleitet. Dieses läuft unabhängig von den heute vorgestellten vorläufigen Ergebnissen weiter.

dpa