Was passiert mit dem Karton nach dem Schuhkauf? Darum geht es in einem Müllkosten-Streit. Der Karton bleibt im Shop, der Kunde nimmt nur die Schuhe mit, sagt Deichmann. Zahlen muss die Firma trotzdem.
Nach Urteil: Deichmann muss Schuhkarton-Müllkosten tragen

Der Schuhhändler Deichmann muss eine Gebühr für Schuhkartons zahlen. Die Firma aus Essen hatte versucht, von dieser Gebühr befreit zu werden, aber das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dies abgelehnt. Das Urteil vom November ist nun rechtskräftig, wie das Verwaltungsgericht mitteilte (Aktenzeichen 9 K 539/22).
Die „Inverkehrbringer“ von Verpackungen in Deutschland müssen für deren Entsorgung bezahlen. Dies erfolgt über Dienstleister wie den Grünen Punkt. Die Einhaltung dieser Müllkostenpflicht wird von einer Behörde namens Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht, gegen die Deichmann geklagt hatte.
Wie viele Schuhkäufer nehmen auch den Karton mit?
Deichmann hatte argumentiert, dass über die Hälfte seiner Kunden nur die Schuhe mitnehmen und den dazugehörigen Karton im Geschäft lassen. Die Kartons würden also nicht in den blauen Mülltonnen landen und müssten daher auch nicht von der Müllabfuhr abgeholt werden, so Deichmann. Die Entsorgung der Kartons übernehme das Unternehmen selbst.
Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht wies diesen Einwand zurück und stützte sich in seinem Urteil auf ein Gutachten eines Sachverständigen, laut dem mittlerweile etwa 62 Prozent der Schuhkäufer in Deutschland die Schuhkartons aus dem Geschäft mitnehmen oder sie nach einer Online-Bestellung zugeschickt bekommen. Hätte der Prozentsatz unter 50 Prozent gelegen, wäre Deichmann wahrscheinlich von den Müllkosten befreit worden. Die Anwältin von Deichmann hatte die Zuverlässigkeit des Gutachtens angezweifelt, die Richter hingegen hielten es für gültig.
Ein Sprecher von Deichmann sagte, dass sie auf Rechtsmittel verzichtet haben. Sie beobachten aufmerksam die weiteren Entwicklungen, einschließlich der Diskussionen zur Neufassung des Verpackungsrechts.








