Bargeld im Supermarkt abheben – auch ohne Einkauf. Das soll für Verbraucher in der EU künftig möglich sein, zudem sollen sie besser vor Betrug geschützt werden.
Neue EU-Regeln: Bargeld im Supermarkt und Schutz vor Betrug

Verbraucher in der EU sollen in Zukunft besser vor Online-Betrug und versteckten Gebühren geschützt werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf neue Regeln für Zahlungsdienste geeinigt, wie beide Seiten mitteilten. Die beiden Institutionen müssen die Einigung noch offiziell annehmen, bevor die Vorgaben in Kraft treten können.
Um die Verfügbarkeit von Bargeld insbesondere in ländlichen Gebieten zu erhöhen, ist geplant, dass Einzelhändler zukünftig Barabhebungen zwischen 100 und 150 Euro ermöglichen können – auch ohne einen Kauf tätigen zu müssen. Dies soll insbesondere Personen unterstützen, die keinen Geldautomaten in ihrer Nähe haben.
Mehr Transparenz bei Gebühren
Des Weiteren müssen sämtliche Gebühren vor einer Kartenzahlung – oder beim Geldabheben – klar und deutlich angezeigt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Wechselkurskosten oder Gebühren an Geldautomaten.
Zur Erschwerung von Betrug müssen Zahlungsdienstleister wie Banken in Zukunft überprüfen, ob der Name und die Kontonummer des Empfängers vor einer Überweisung übereinstimmen. Dies wird bereits bei bestimmten Zahlungen durchgeführt. Wenn Anbieter bei der Betrugsprävention versagen, können sie für die Verluste der Kunden verantwortlich gemacht werden.
Erstattungen bei Betrug
Der Schwerpunkt liegt auch auf Identitätsbetrug, bei dem Betrüger vorgeben, Mitarbeiter einer Bank oder eines anderen Zahlungsdienstleisters zu sein und Kunden zur Zahlung verleiten. In diesen Fällen müssen Zahlungsdienstleister gemäß dem Parlament den gesamten Betrag erstatten, wenn der Kunde den Betrug bei der Polizei meldet.
Online-Plattformen werden laut Europaparlament in Zukunft haftbar gemacht, wenn sie von betrügerischen Inhalten informiert wurden und diese nicht entfernt haben, obwohl Banken betrogene Kunden entschädigt haben.








