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Neue EU-Regeln für KI-Modelle ab morgen in Kraft

Betreiber müssen Transparenzpflichten erfüllen, Sicherheitsvorkehrungen dokumentieren und Urheberrechte schützen, um Geldstrafen zu vermeiden.

Bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen Anbietern Geldstrafen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes. (Symbolbild)
Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Ab morgen müssen ChatGPT, Gemini und andere Anbieter von KI-Modellen die neuen EU-Regeln einhalten. Diese beinhalten spezifische Transparenzpflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck («General-Purpose AI») – also Systeme, die vielseitig einsetzbar sind und beispielsweise Texte schreiben, Sprache analysieren oder programmieren können.

In Zukunft müssen die Betreiber beispielsweise angeben, wie ihre Systeme arbeiten und mit welchen Daten sie trainiert wurden. Besonders leistungsstarke Modelle, die möglicherweise eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen könnten, müssen außerdem Sicherheitsvorkehrungen dokumentieren. Das EU-KI-Gesetz («AI Act»), das im Mai 2024 verabschiedet wurde, bildet die Grundlage für diese neuen Anforderungen.

Verbände kritisieren fehlenden Schutz geistigen Eigentums

Die neuen Regeln zielen darauf ab, das Urheberrecht zu stärken. Entwickler müssen nun angeben, welche Quellen sie für ihre Trainingsdaten verwendet haben und ob sie Internetseiten automatisch gescannt haben. Darüber hinaus müssen sie angeben, welche Maßnahmen zum Schutz des Urheberrechts ergriffen wurden. Gemäß den EU-Vorgaben soll es eine Kontaktstelle für Rechteinhaber in den Unternehmen geben.

In einer gemeinsamen Mitteilung beklagen mehrere nationale und internationale Bündnisse von Autoren, Künstlern und Verlegern, dass die Gesetzgebung geistiges Eigentum nicht ausreichend schützt. Die Initiative Urheberrecht ist der Ansicht, dass die Maßnahmen wirkungslos sind, da eine Verpflichtung zur Nennung konkreter Datensätze, Domains oder Quellen fehlt.

EU-Kommission kann Geldstrafen verhängen – Google besorgt

Private Klägerinnen und Kläger könnten auch jetzt schon auf Grundlage des KI-Gesetzes gegen Anbieter klagen. Das neue Europäische Amt für Künstliche Intelligenz setzt die Regeln allerdings erst später durch: Das EU-KI-Amt kontrolliert neue Modelle ab August 2026. Modelle, die vor dem 2. August 2025 auf den Markt kamen, kontrolliert es ab August 2027. Bei Verstößen drohen dann Geldstrafen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes.

In den vergangenen Wochen hat die Kommission neben rechtlichen Leitlinien auch einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Branche vorgelegt, um Orientierung zu bieten. Anbieter, die dem Kodex beitreten, könnten laut der Kommission von erhöhter Rechtssicherheit und reduziertem Verwaltungsaufwand profitieren. Google, der Entwickler von KI Gemini, hat bereits angekündigt, den Kodex unterzeichnen zu wollen. Gleichzeitig äußerte das Unternehmen in einer Erklärung Bedenken, dass das KI-Gesetz Innovationen behindern könnte.

dpa