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Neue EU-Regeln für KI-Modelle in Kraft

Transparenzpflichten und Sicherheitsvorkehrungen für General-Purpose AI. Gesetz stärkt Urheberrecht und ermöglicht Klagen ab 2024.

Bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen Anbietern Geldstrafen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes. (Symbolbild)
Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

ChatGPT, Gemini und andere Anbieter von KI-Modellen müssen seit dem heutigen Tag (2. August) neue EU-Vorschriften einhalten. Es gibt nun spezifische Transparenzpflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck («General-Purpose AI») – das sind Systeme, die vielseitig einsetzbar sind und beispielsweise Texte schreiben, Sprache analysieren oder programmieren können.

Die Betreiber müssen zukünftig beispielsweise angeben, wie ihre Systeme arbeiten und mit welchen Daten sie trainiert wurden. Besonders leistungsstarke Modelle, die möglicherweise eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen könnten, müssen außerdem Sicherheitsvorkehrungen dokumentieren. Das EU-KI-Gesetz («AI Act»), das im Mai 2024 verabschiedet wurde, bildet die Grundlage für die neuen Anforderungen.

Verbände kritisieren fehlenden Schutz geistigen Eigentums

Die neuen Regeln zielen darauf ab, das Urheberrecht zu stärken. Entwickler müssen nun angeben, welche Quellen sie für ihre Trainingsdaten verwendet haben und ob sie Internetseiten automatisch gescannt haben. Darüber hinaus müssen sie angeben, welche Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten ergriffen wurden. Gemäß den Vorgaben der EU soll es für Rechteinhaber eine Kontaktstelle bei den Unternehmen geben.

Mehrere nationale und internationale Bündnisse von Autoren, Künstlern und Verlegern haben in einer gemeinsamen Mitteilung beklagt, dass die Gesetzgebung geistiges Eigentum nicht ausreichend schützt. Die Initiative Urheberrecht ist der Ansicht, dass die Maßnahmen wirkungslos sind, da eine Verpflichtung zur Nennung konkreter Datensätze, Domains oder Quellen fehlt.

EU-Kommission kann Geldstrafen verhängen – Google besorgt

Private Kläger können auf der Grundlage des KI-Gesetzes gegen Anbieter klagen. Das neue Europäische Amt für Künstliche Intelligenz setzt die Regeln jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt um: Das EU-KI-Amt überwacht neue Modelle ab August 2026. Modelle, die vor dem 2. August 2025 auf den Markt kamen, werden ab August 2027 überwacht. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes.

dpa