Die Emissionen von großen Industrieanlagen und Tierzuchtbetrieben sollen reduziert werden, um Umweltbelastungen zu verringern.
Neue EU-Schadstoffrichtlinie für Industrie und Landwirtschaft

Die aktualisierte Schadstoffrichtlinie der EU für Industrie und Bauern ist wirksam. Laut der Europäischen Kommission sollen Emissionen von großen Industrieanlagen sowie von Schweine- und Geflügelzuchtbetrieben reduziert werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um ihre nationalen Gesetze an die Richtlinie anzupassen.
Die Brüsseler Behörde erwartet, dass mit dem Gesetz Emissionen von Schadstoffen wie Feinstaub, Schwefeldioxid oder Stickoxid bis 2050 um bis zu 40 Prozent gesenkt werden. Betriebe wie besonders große Schweine- und Geflügelanlagen waren bereits von den Vorschriften betroffen – die geltenden Regelungen werden laut Kommission jedoch ausgeweitet.
Vorgaben gelten nicht sofort
Metallabbaubetriebe und Batterieherstellungsanlagen müssen sich ebenfalls an die neuen Regeln halten. Die Vorgaben treten jedoch nicht sofort in Kraft. Industrielle Unternehmen haben laut EU-Kommission bis 2028 vier Jahre Zeit, um die neuesten verfügbaren Techniken anzuwenden. Landwirte müssen sich ab 2030 an die Regeln halten.
Verstöße können im schlimmsten Fall mit Geldbußen in Höhe von mindestens drei Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden, wie die Kommission mitteilte. Zuständige Behörden sollen außerdem mehr Befugnisse erhalten, um Anlagen, die die Vorschriften nicht erfüllen, zeitweise vom Netz zu nehmen.
Kommission für strengere Regeln
Die Kommission hatte ursprünglich für strengere Regeln plädiert. Denn Stromerzeugung, Müllverbrennung oder intensive Nutztierhaltung sind für schädliche Stoffe in Luft, Wasser und Boden verantwortlich. Durch Schadstoffe wie Stickoxide, Feinstaub, Quecksilber und andere Schwermetalle verursachte Umweltverschmutzung kann Krankheiten wie Asthma, Bronchitis und Krebs hervorrufen.
Im April 2022 legte die Behörde einen Gesetzentwurf vor, der in den Verhandlungen mit Parlament und EU-Staaten angepasst wurde. Ursprünglich sollten mehr Agrarbetriebe von der Richtlinie reguliert werden, da sie laut Kommission für einen hohen Ammoniak- und Methanausstoß verantwortlich sind. Dies ging dem Parlament jedoch zu weit, weshalb die Rinderzucht weiterhin von den Regeln ausgenommen wird.








